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Pressemitteilung vom 27.01.2025    

Renten und Steuern: Was Ruheständler wissen müssen

Viele Rentner sind überrascht, wenn das Finanzamt sich auch im Ruhestand meldet. Die steuerlichen Regelungen haben sich in den letzten Jahren verändert, was zu einer steigenden Steuerpflicht führen kann. Hierzu klärt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz auf.

Symbolbild: Pixabay.

Mainz. Früher konnten Rentner im Ruhestand oft darauf verzichten, mit dem Finanzamt abzurechnen, solange sie keine erheblichen zusätzlichen Einkünfte hatten. Heute sind jedoch immer mehr Renten steuerpflichtig. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz rät: "Bezieher von Alterseinkünften sollten das im Blick behalten, damit nicht das Finanzamt irgendwann Steuernachzahlungen für mehrere Jahre fordert."

Die Besteuerung von Renten
Vor 2005 wurden gesetzliche Renten und Beamtenpensionen unterschiedlich besteuert. Das Bundesverfassungsgericht forderte eine Gleichbehandlung, weshalb 2005 das Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung einführte. Beiträge zur Rentenversicherung sind während der Erwerbstätigkeit steuerfrei, aber die späteren Rentenzahlungen müssen versteuert werden.

Übergangsphase und Doppelbesteuerung
Der Systemwechsel erfolgt schrittweise. Ab 2025 sollen Beiträge vollständig steuerfrei sein, während die volle Besteuerung der Renten erst 2040 erreicht wird. Kritiker bemängeln, dass es zu Doppelbesteuerungen kommen könnte, da ein Teil der Altersvorsorge aus versteuertem Einkommen finanziert wird. Der Bundesfinanzhof stellte 2021 fest, dass bisher in den meisten Fällen keine Doppelbesteuerung vorliegt, insbesondere bei nicht selbstständig Tätigen. Für Selbstständige, die ihre Vorsorgeaufwendungen selbst tragen, könnte das Risiko höher sein.



Aktuelle Regelungen
Das Jahressteuergesetz 2022 ermöglicht seit 2023 einen vollständigen Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde festgelegt, dass der Besteuerungsanteil für neue Renteneintrittsjahrgänge nur noch um 0,5 Prozentpunkte ansteigt. Eine Vollbesteuerung der Renten wird nun erst ab 2058 angestrebt. Wer 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Bezüge versteuern.

Leben im Ausland
Auch Rentner, die ins Ausland ziehen, bleiben in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt Neubrandenburg ist für Rentner zuständig, die ausschließlich Renten aus Deutschland beziehen. Dies sollte bei der Planung eines Auslandsaufenthalts bedacht werden.

Fazit
Rentner sollten sich bewusst sein, dass sie weiterhin steuerpflichtig sein können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren. Unterstützung bietet der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter www.sbk-rlp.de. PM/Red


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