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Pressemitteilung vom 21.01.2025    

Frist für die Meldung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025

Betriebe mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Die jährliche Anzeige der Beschäftigungsdaten für 2024 muss bis 31. März 2025 bei der Arbeitsagentur eingegangen sein.

Foto: Bundesagentur für Arbeit

Montabaur. Arbeitgeber mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen nach dem Sozialgesetzbuch sicherstellen, dass mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind. Für kleinere Unternehmen gelten Sonderregelungen.

Bis 31. März 2025 müssen alle Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2024 an die zuständige Agentur für Arbeit melden. Die Frist ist verbindlich und kann nicht verlängert werden. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Meldung einzureichen, ist der elektronische Versand, bei dem keine händische Unterschrift erforderlich ist.

Kostenfreie Software unterstützt den Prozess
Zur Unterstützung der Arbeitgeber bietet die Arbeitsagentur die kostenlose Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ an. Diese Software ermöglicht eine einfache und schnelle Erstellung der Anzeige und ist auf der Website www.iw-elan.de unter der Rubrik "Software" verfügbar. Der Versand per CD-ROM wird ab 2024 eingestellt.




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Ausgleichsabgabe bei Nichteinhaltung der Pflicht
Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe wird auf Basis der Betriebsgröße und der Zahl der beschäftigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen berechnet. Ab 2024 ist die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, deutlich erhöht worden.

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie zum Anzeigeverfahren sind online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen zu finden. Beratungsangebote für Arbeitgeber sind unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-4555520 verfügbar. (PM/Red)


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