Werbung

Pressemitteilung vom 20.01.2025    

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Was Wohnungseigentümer wissen sollten

Der Erwerb einer Eigentumswohnung bringt nicht nur den Besitz von Wohnraum mit sich, sondern auch die Beteiligung am gemeinschaftlichen Eigentum. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland liefert Antworten.

Symbolfoto: Pixabay

Mainz. Beim Kauf einer Wohnung erwirbt ein Immobilieneigentümer zwei Arten von Eigentum: das Sondereigentum und Anteile am Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum umfasst alle Räume, die sich im Besitz eines Einzelnen befinden können, wie Wohnungen, Lagerräume oder Büros. Dazu zählen auch nichttragende Wände innerhalb der Wohnräume, Sanitäreinrichtungen, Bodenbeläge, Türen samt Schloss und Schlüssel sowie Bereiche außerhalb der abgeschlossenen Wohnung wie Kellerraum oder Dachboden. In diesen Bereichen kann der Eigentümer in der Regel alleine entscheiden, solange keine Nachteile für die Miteigentümer entstehen. Er ist jedoch auch verpflichtet, Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, um Schäden am eigenen Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden.

Gemeinschaftseigentum hingegen bezieht sich auf alle Einrichtungen, die für den Bestand und die Sicherheit eines Gebäudes erforderlich sind oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Dazu gehören das Grundstück selbst, das Gebäude mit Fundament, Dach, Fassade, Eingangstür, Treppenhaus, Aufzug sowie tragende Teile eines Hauses, Decken, Fenster und Balkone. Auch Zentralheizung sowie Strom-, Wasser- und Gasleitungen fallen darunter, da sie gemeinschaftlich genutzt werden. Die Verwaltung und Instandhaltung dieser Einrichtungen erfolgt durch die Wohnungseigentümer gemeinsam, häufig mit Unterstützung einer Hausverwaltung.



Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland, erklärt: "Die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist für Eigentümer, die im Paragraphendschungel des deutschen Wohnungseigentumsrechts den Überblick behalten möchten, etwas schwierig. Unser Tipp: Es empfiehlt sich beim Erwerb von Immobilien darauf zu achten, was in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung alles vereinbart ist oder beschlossen wurde, um später unnötigen Ärger bei Instandhaltungspflichten oder der Kostenteilung zu vermeiden."

Bei Fragen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. PM/Red


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Volt Rheinland-Pfalz präsentiert "Landesliste Live" in Koblenz

Am 29. November veranstaltet Volt Rheinland-Pfalz ein besonderes Wahlkampfformat in der Koblenzer Innenstadt. ...

Junge Talente glänzen beim Kreisjugendturnfest in Montabaur

Beim diesjährigen Kreisjugendturnfest in Montabaur zeigten über 200 junge Athletinnen und Athleten ihr ...

Koblenzer Weihnachtscircus 2025: Großer Weihnachtscircus kehrt zurück

ANZEIGE | Am 12. Dezember 2025 öffnet der 4. Koblenzer Weihnachtscircus im Zeltpalast am Wallersheimer ...

Gemeinschaft und Unterstützung für Pflege- und Adoptivfamilien im Westerwald

Im Westerwaldkreis haben 2025 vielfältige Veranstaltungen den Austausch und die Zusammenarbeit von Pflege- ...

Ein Abend der Sinne: Die Kraft des Waldes im Cinexx Hachenburg

Am 5. Dezember 2025 wird das Cinexx in Hachenburg zum Schauplatz eines besonderen Abends. Die renommierte ...

Verkehrskontrollen in Westerburg decken illegale Aufenthalte auf

Bei Verkehrskontrollen im Westerburger Raum entdeckte die Polizei mehrere Verstöße gegen Aufenthalts- ...

Weitere Artikel


"Pharo" verblüffte Ransbach-Baumbach mit unglaublicher Hypnose

Pharo, alias Martin Bolze, beeindruckte die Zuschauer in Ransbach-Baumbach mit seiner einzigartigen Kombination ...

"Pummys" vor dem Aus: Rechtsstreit mit Puma führt zur Umbenennung

Das junge Unternehmen "Pummys" erlebt turbulente Zeiten. Nach einem langwierigen Rechtsstreit mit dem ...

Tödlicher Angriff am Koblenzer Bahnhofsplatz: Tatverdächtiger in Haft

Am 11. Januar kam es auf dem Bahnhofsplatz in Koblenz zu einem tragischen Vorfall. Ein 52-jähriger Mann ...

Trickdiebstahl am Koblenzer Busbahnhof: Täter noch auf freiem Fuß

Am Sonntagabend, den 19. Januar, ereignete sich am Busbahnhof in Koblenz ein dreister Diebstahl. Zwei ...

Schimmelgefahr im Winter - So handeln Betroffene richtig

Gerade im Winter wollen und müssen viele Haushalte bei den Heizkosten sparen und drehen dazu die Thermostate ...

EG Diez-Limburg triumphiert mit 7:1 gegen Mechelen

Vor heimischem Publikum gelang der EG Diez-Limburg ein beeindruckender Sieg gegen die belgischen Sharks. ...

Werbung