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Pressemitteilung vom 20.01.2025    

Schimmelgefahr im Winter - So handeln Betroffene richtig

Gerade im Winter wollen und müssen viele Haushalte bei den Heizkosten sparen und drehen dazu die Thermostate an ihren Heizungen runter. Doch damit steigt das Schimmelrisiko durch Wohnraumfeuchte. Die Verbraucherzentrale NRW gibt hilfreiche Tipps, wie man bei einem Schimmelbefall vorgeht und welche Maßnahmen sofort ergriffen werden sollten.

Foto: Pixabay

Region. Besonders gefährdet sind schlecht gedämmte Räume. "Hinter einem Schrank kann die Wand meist nicht erwärmt werden. Sie wird daher feucht, sodass schon nach einer kalten Woche Schimmelpilze wachsen können", sagt Schimmelexpertin Rita Maria Jünnemann von der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, was Betroffene bei Schimmelbefall tun sollten.

Wer Schimmel an der Wand entdeckt, sollte sich zuerst fragen, was passiert sein könnte. Gibt es irgendwo einen Wasserschaden, beispielsweise durch Starkregen? Ist eine Wasser- oder Heizungsleitung defekt? Dabei gilt es, Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln - oft ist keine Notfallsituation gegeben. Selbst wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, haben auch Mieter eine Mitwirkungspflicht, damit der Schaden nicht größer wird. Das bedeutet: Sofern sie keinem Risiko ausgesetzt sind, sollten sie Sofortmaßnahmen ergreifen, damit sich die Feuchtigkeit nicht ausbreitet. Liegt beispielsweise ein Wasserrohbruch vor, muss der Haupthahn zugedreht werden. Bei einem undichten Dach kann ein Wassereimer das eindringende Wasser auffangen.

Schaden melden
Im Schadensfall gilt für alle Betroffenen eine Informationspflicht. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Schaden von den verantwortlichen Personen schnell behoben werden kann. Bei Mietobjekten sind Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren. Eigentümer sind zur Meldung bei ihrer Gebäudeversicherung und der Hausverwaltung verpflichtet. Bei Neubauten ist es ratsam, das Bauunternehmen zu kontaktieren.

Schaden dokumentieren

Weiter gilt es, den Schaden bestmöglich zu dokumentieren und möglichst genau zu beschreiben: Betroffene sollten notieren, wann und an welcher Stelle sie den Schaden entdeckt haben. Auch besondere Umstände wie starker Regen, Wind oder Sturm schriftlich sind zu dokumentieren. Fotos halten den Schaden anschaulich fest. Mit einem Maßstab daneben lassen sich Art und Größe des Schadens besser erkennen.

Informationen und Rat einholen

Damit nichts falsch gemacht wird und kein langwieriger Rechtsstreit entsteht, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Der Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen. Geht es um größere Schäden, um eine Analyse des Schadens oder die Planung der Schimmelsanierung sind Bausachverständige und spezialisierte Schimmelsanierungsfirmen gefragt. Grundsätzlich gilt: Für die Beseitigung des Schadens sind zuerst die Eigentümer verantwortlich.



Sollte sich später nach der Ursachenanalyse herausstellen, dass auch Mieter eine Schuld oder Mitschuld tragen, werden sich diese gegebenenfalls finanziell beteiligen müssen. Wer befürchtet, durch den Schimmelschaden krank zu werden, sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen. Diese kennen den persönlichen Gesundheitszustand am besten und können gegebenenfalls direkt an einen Spezialisten verweisen.

Kontakt mit Schimmel minimieren

Insbesondere bei Schäden, die insgesamt größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte der betroffene Wohnraum bis zur Sanierung nicht mehr genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Schaden vorübergehend "abgeschottet" werden: Dabei wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie abgeklebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen, damit sich Pilzsporen bis zur zeitnahen Sanierung nicht weiterverbreiten. Nur bei Schäden unter einem halben Quadratmeter kann eine Eigensanierung erfolgen, wenn der Schaden oberflächig ist, die Betroffenen gesund sind und sie sich das fachlich zutrauen.

Was dabei zu beachten ist, steht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW. Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist, dass die Ursache des Feuchteschadens behoben und das befallene Material vollständig beseitigt wurde. Antischimmelmittel beseitigen weder die Pilzbestandteile noch die Ursache und sollten nicht zur Sanierung verwendet werden. Wichtig ist neben der Schimmelbeseitigung und Ursachenforschung, wie ein Schimmelbefall zukünftig verhindert werden kann. Fachliche Hinweise zur Sanierung, zur energetischen Verbesserung des Gebäudezustandes und zum schimmel- und schadstofffreien Wohnen geben die Energie- und Umweltberatungen der Verbraucherzentralen. Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hält alle wichtigen Informationen und Verweise auf der Website bereit. Der Ratgeber "Feuchtigkeit und Schimmelbildung" kann hier bestellt werden. (PM/Red)


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