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Pressemitteilung vom 09.01.2025    

Kreistag beschließt Haushalt 2025 und neue Gebührensatzungen

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung, der XI. Wahlperiode, standen unter anderem die Gebührensatzungen für die Kreismusikschule und den Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB), die Fortschreibung der Förderung von Notfalltreffpunkten sowie der Haushalt 2025.

Landrat Achim Schwickert verabschiedete ehemalige Kreistagsmitglieder und Kreisbeigeordnete. (Foto: Kreisverwaltung/Carolin Faller)

Westerwaldkreis. Zu Beginn der Sitzung bedankte sich Landrat Achim Schwickert bei ehemaligen Kreistagsmitgliedern sowie den beiden Kreisbeigeordneten Klaus Koch und Nicole Hampel für ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit. Sie wurden mit einem kleinen Präsent und unter anerkennendem Applaus des Kreistages verabschiedet.

Gebührensatzungen der Kreismusikschule und des WAB
Der Kreistag verabschiedete einstimmig eine Neufassung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule. Diese wurde seit 2013 nicht mehr angepasst. Mit der neuen Satzung sind Gebührenanpassungen von etwa sieben bis zehn Prozent verbunden. Zudem wird die Begrenzung der Jahreswochenstunden aufgehoben, um das Angebot durch zusätzliche Lehrkräfte auszuweiten.

Für den Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb wurden ebenfalls Gebührenerhöhungen beschlossen. Die Müllgebühren steigen moderat, um gestiegenen Personalkosten und der CO2-Steuer Rechnung zu tragen. Ein Ein-Personen-Haushalt zahlt künftig 158,70 Euro, was eine Erhöhung von 6,50 Euro bedeutet. Die Gebühr für einen Zwei-bis-Vier-Personen-Haushalt steigt von 205,10 Euro auf 213,80 Euro und die für einen Haushalt mit fünf oder mehr Personen von 260,30 Euro auf 271,30 Euro.



Haushalt 2025: Keine Kredite, aber höhere Kreisumlage
Der Haushalt 2025 konnte ohne neue Kredite aufgestellt werden, jedoch warnte Landrat Schwickert vor einer Verschlechterung der Haushaltslage in den kommenden Jahren. Besonders in den Bereichen Kindertagesstätten, Sozialetat und Schülerbeförderung seien hohe Belastungen zu erwarten. Daher wurde die Kreisumlage um ein Prozent auf 43 Prozent erhöht, was immer noch unter dem Landesdurchschnitt liegt.

Förderung von Notfalltreffpunkten verlängert
Im Bereich Katastrophenschutz wurde die Förderung zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten um ein weiteres Jahr verlängert. Ziel ist es, die Notfallvorsorge in den Gemeinden zu optimieren. Weitere Informationen sind unter www.westerwaldkreis.de/notfalltreffpunkte.html verfügbar.

Schlussbemerkung
Der Kreistag hat wichtige Entscheidungen für den Westerwaldkreis getroffen, die sowohl die Finanzen als auch die Zukunft der Bildung und Sicherheit betreffen. Trotz finanzieller Herausforderungen bleibt der Kreistag bemüht, den Kreis zukunftsfähig zu gestalten. (PM/Red)


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