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Pressemitteilung vom 19.12.2024    

Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk zu Silvester

Der Jahreswechsel zieht Feierlichkeiten mit buntem Feuerwerk an. Doch der Zoll warnt eindringlich, nicht nur bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern Vorsicht walten zu lassen, sondern bereits beim Kauf.

Foto: Pixabay

Region. Für viele Menschen ist ein prächtiges Feuerwerk ein unverzichtbarer Teil des Jahreswechsels. Jedoch betont das Hauptzollamt Koblenz, dass schon beim Erwerb von Feuerwerkskörpern besondere Vorsicht geboten ist. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden häufig Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung angeboten und eingeführt.

Die Nutzung solcher Raketen und Knaller kann im schlimmsten Fall lebensgefährliche Folgen haben. Darüber hinaus sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Das Einführen von Feuerwerk, das nicht konformitätsbewertet ist oder kein CE-Kennzeichen trägt, ist laut Sprengstoffgesetz verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen das CE-Kennzeichen gefälscht sein sollte.

In solchen Fällen wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie beispielsweise Blitz-Knallsätze, eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis benötigen. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese Erlaubnis stets und ohne Ausnahme erforderlich.




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Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, rät daher: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"

Der Zoll empfiehlt dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen. (PM/red)


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