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Pressemitteilung vom 16.12.2024    

Familie im Rheinisch-Bergischen Kreis mit Mpox infiziert

Bei einer Familie aus Rösrath im Rheinisch-Bergischen Kreis ist die neue Mpox-Variante nachgewiesen worden. Sie hat sich "vermutlich im Rahmen von Reisetätigkeiten eines Familienmitgliedes" angesteckt, teilt der Kreis am Montag (16. Dezember) mit. Auch zwei Kinder sind infiziert, ihre Schule ist vorsorglich geschlossen worden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Rösrath. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen. In enger Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und anderen beteiligten Gesundheitsämtern wurden Kontaktpersonen auch aus dem schulischen und beruflichen Umfeld ermittelt und kontaktiert, erklärt die Kreisverwaltung. Sie wurden darüber hinaus über mögliche Symptome und Schutzmaßnahmen aufgeklärt.
Die neueste Variante der Mpox-Infektion tritt seit September 2023 in verschiedenen Ländern des afrikanischen Kontinents auf. Seit August 2024 traten einzelne importierte Infektionen in Ländern außerhalb des afrikanischen Kontinents auf, auch ein Fall in Deutschland.

Übertragen werden kann die Viruserkrankung bei Kontakt zur Flüssigkeit aus den Bläschen der Haut, die für die Erkrankung typisch sind, oder durch Kontakt zu Bläschenschorf, aber möglicherweise auch durch Tröpfchen aus den Atemwegen bei engen Face-to-Face Kontakten. Dies erfolgt meist im familiären Umfeld.

Schule in Rösrath bis zu den Ferien im Distanzunterricht
Die Schule der beiden infizierten Kinder in Rösrath verbleibt als Vorsichtsmaßnahme bis zu den Ferien im Distanzunterricht. Nach Austausch mit dem RKI und weiteren Fachinstitutionen haben sich das Gesundheitsamt und die Schulleitung mit Blick auf die besonders zu schützende Schülerschaft zu dieser vorbeugenden Maßnahme entschlossen.



Die Räume der Schule bleiben geschlossen, um enge Kontakte zwischen den Schülern und somit eine weitere eventuelle Verbreitung von MPox zu verhindern. Die Schulleitung hat daher vorsorglich bis zum Abschluss der Ermittlungen des Gesundheitsamtes für die Schüler Distanzunterricht angeordnet. Bei der Schließung der Schule handelt es sich um eine präventive Maßnahme. Die Erziehungsberechtigten werden beziehungsweise wurden durch die Schulleitung über die Maßnahme informiert. Vorausgegangen war eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, die die Schließung der Schule verfügt. Dies ist aus rechtlichen Gründen notwendig, damit Distanzunterricht angeordnet werden kann. (PM/red)



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