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Pressemitteilung vom 21.10.2024    

Erbengemeinschaften: Staatliche Förderung bei Heizungsmodernisierung nutzen

Erbengemeinschaften stehen vor der Herausforderung, ihre oft in die Jahre gekommenen Immobilien energetisch zu sanieren. Eine neue Gesetzgebung bietet nun finanzielle Unterstützung für solche Vorhaben, jedoch sind einige Bedingungen zu beachten. Ein Energieberater ist ein Muss, um Fördermittel zu erhalten.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Viele deutsche Wohngebäude sind energetisch sanierungsbedürftig. Rund 60 Prozent der Gebäude wurden vor 1979 errichtet, und drei Viertel weisen eine unzureichende Energieeffizienz auf. Erbengemeinschaften können von staatlichen Subventionen profitieren, wenn sie ihre Heizanlagen modernisieren. Voraussetzung ist, dass ein Energieberater die Immobilie begutachtet und alle Mitglieder der Gemeinschaft den Subventionsantrag unterschreiben. Manfred Gabler erklärt: "Die Erbengemeinschaft selbst ist nicht rechtsfähig."

Investitionen in die Energieeffizienz lohnen sich, denn Immobilien mit guter Energieeffizienzklasse sind im Durchschnitt 40 Prozent teurer. Neben staatlichen Förderungen von bis zu 70 Prozent gibt es steuerliche Vorteile durch Abschreibungsmöglichkeiten. Allerdings bergen solche Investitionen auch Risiken, insbesondere wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt. Gabler warnt: "Ich kann daher immer nur abraten von Investitionen in Immobilien, die einem nicht zu 100 Prozent allein gehören."



Auch das Finanzamt beobachtet energetische Sanierungen genau und erwartet gegebenenfalls eine Mieterhöhung nach der Verbesserung der Immobilie. Die Firma ErbTeilung bietet umfassende Unterstützung bei der Erbabwicklung an und berät Erben in dieser komplexen Situation. (PM)


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