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Pressemitteilung vom 07.10.2024    

Hohe Nachfrage nach Förderprogramm "Erneuerbare Energien" in Hachenburg

das Förderprogramm "Erneuerbare Energien für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg" läuft seit dem 1. August. Die Resonanz ist überwältigend, insbesondere bei steckerfertigen Solaranlagen. Jetzt gibt es wichtige Neuerungen und Hinweise für Bürger.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Hachenburg. Am 27. August hat der Verbandsgemeinderat Hachenburg Änderungen an den Richtlinien des Förderprogramms beschlossen. Besonders gefragt sind Balkonkraftwerke, die nun präzise definiert und gefördert werden. Wichtig ist, dass Anträge vor Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg informiert über aktuelle Anpassungen des Förderprogramms "Erneuerbare Energien für Privathaushalte". Am 1. August 2024 gestartet, erfreut sich das Programm großer Beliebtheit, insbesondere bei steckerfertigen Solaranlagen, auch als Balkonkraftwerke bekannt. Aufgrund der hohen Nachfrage wird erwartet, dass die Fördermittel bald ausgeschöpft sein könnten.

In der Sitzung vom 27. August 2024 beschloss der Verbandsgemeinderat Hachenburg Änderungen an den Richtlinien. Neu ist, dass Scheitholz als zusätzliche Option für Biomasse-Feuerungsanlagen mit mindestens 90 Prozent Wirkungsgrad anerkannt wird. Zudem wurde die Definition von Balkonkraftwerken präzisiert: "Steckerfertige Solaranlagen (sogenanntes Balkonkraftwerk), limitiert auf derzeit 2000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung".




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Förderantrag muss vor Beginn von Maßnahmen gestellt werden
Ein wichtiger Hinweis: Der Förderantrag muss vor dem Beginn von Maßnahmen gestellt werden. Angebote einzuholen ist förderunschädlich, jedoch gilt der Abschluss eines Kaufvertrags als Maßnahmenbeginn und kann nur gefördert werden, wenn zuvor eine vorläufige Bewilligung des Förderantrags vorliegt.

Interessierte Bürger sollten zeitnah einen Antrag stellen, da die Fördermittel voraussichtlich in den nächsten Wochen vollständig ausgeschöpft sein werden. Der Online-Antrag ist auf der Website der Verbandsgemeinde Hachenburg unter dem Menüpunkt „Für die Bürger – Förderprogramm Erneuerbare Energien“ verfügbar.

Eine wichtige Erinnerung für alle, die bereits eine steckerfertige Solaranlage besitzen: Diese muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. (PM) gibt es wichtige Änderungen und Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger.


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