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Pressemitteilung vom 25.09.2024    

Mehr Wildunfälle durch Zeitumstellung - was zahlt die Kfz-Versicherung?

In der dunklen Jahreszeit sind Autounfälle mit Wildtieren besonders häufig. Mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug trägt die Kaskoversicherung. Der Unfall sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Wenn die Abenddämmerung im Herbst langsam wieder früher einsetzt, steigt auch das Risiko von Wildunfällen im Straßenverkehr. Das Fraunhofer-Institut für Verkehrsforschung hat errechnet, dass die Zahl der Kollisionen während der Zeitumstellungen im Oktober und März um bis zu zehn Prozent höher ist als sonst.
Nach einem Autounfall mit einem Tier stellt sich die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt und was bei einem Unfall zu beachten ist. "Den umfassendsten Schutz gegen Tierunfälle aller Art bietet die Vollkaskoversicherung", sagt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Sie übernimmt bei allen Unfällen den Schaden am eigenen Auto, auch wenn der Unfall selbst verschuldet ist oder das Tier spurlos verschwindet."

Die Teilkaskoversicherung deckt bei günstigen Tarifen Schäden mit Tieren, die im Bundesjagdgesetz genannt sind, wie Hirsche oder Wildschweine. Bessere Tarife decken auch Unfälle mit allen Tierarten ab. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch ein Ausweichmanöver entstehen, übernimmt ebenfalls die Teilkaskoversicherung. "Allerdings muss das Ausweichmanöver verhältnismäßig sein", sagt Wolf. "Wer Kleintieren wie Hasen oder Mardern ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, hat oft schlechte Karten und bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen."




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Werden bei einem Wildunfall andere Verkehrsteilnehmende geschädigt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.

Für den Fall eines Wildunfalles gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
· Die Unfallstelle sollte schnell mit einem Warndreieck gesichert werden. Vorher gilt es unbedingt, eine Warnweste anzulegen.
· Der zuständige Förster, Jagdpächter oder die Polizei sollte umgehend informiert werden.

· Es ist ratsam, Fotos vom Unfallort und dem beschädigten Fahrzeug zu machen. Auch wenn das Tier sich noch retten konnte, sollte der Jäger oder Förster informiert werden. Möglicherweise ist das Tier verletzt.

· Wegen möglicher Infektionsgefahren sollte das verletzte oder getötete Tier nicht angefasst werden. Die Beseitigung übernimmt der Förster oder Jagdpächter.

· Der Unfall sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.

· Für die Schadensregulierung wird eine Wildunfallbescheinigung benötigt. Diese stellt der Jagdpächter, Förster oder die Polizei aus.

Fragen rund um den Versicherungsschutz bei Wildunfällen beantwortet das Versicherungsteam der Verbraucherzentrale unter Telefon: 06131-2848122 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr. (PM)


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