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Pressemitteilung vom 17.07.2024    

Mehr als eine Million Euro für Gemeinden aus dem Westerwaldkreis

Insgesamt neun Ortsgemeinden aus dem Westerwaldkreis erhalten Förderungen aus dem rheinland-pfälzischen Investitionsstock 2024. Die Ortsgemeinden Bilkheim, Girkenroth, Großholbach, Herschbach, Holler, Hübingen, Kirburg, Rückeroth und Steinebach an der Wied erhalten insgesamt Fördermittel in Höhe von 1.057.000 Euro.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Westerwaldkreis. "Die Ortsgemeinde Herschbach möchte die bewilligten Mittel in Höhe von 200.000 Euro dafür einsetzen, eine Halle zur Unterbringung gemeindeeigener Geräte zu errichten. Die neue Halle soll mehr Platz zur Lagerung der gemeindeeigenen Gerätschaften und Materialen schaffen", sagte Innenminister Michael Ebling. Zum gleichen Zweck bekomme Rückeroth eine Förderung über 197.000 Euro.

Auch die Ortsgemeinden Bilkheim (240.000 Euro) und die Ortsgemeinde Kirburg (180.000 Euro) erhalten Förderungen aus dem Investitionsstock. "Die Ortsgemeinde Bilkheim plant, mithilfe der bewilligten Mittel den ersten Bauabschnitt für die Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses St. Barbara mitzufinanzieren. Auch in der Ortsgemeinde Kirburg soll die Förderung der Sanierung des Bürgerhauses zugutekommen", so der Minister. Die Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, geeignete Treffpunkte für die Dorfgemeinschaft zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden.

Zudem erhalten die Ortsgemeinden Holler (68.000 Euro), Steinebach an der Wied (30.000 Euro) und Großholbach (48.000 Euro) Fördermittel für die Umgestaltung der Gemeindefriedhöfe. Der Ortsgemeinde Hübingen werden weitere 82.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Umfeldgestaltung der Buchfinkenlandhalle voranzutreiben. Die Ortsgemeinde Girkenroth erhält 12.000 Euro für die Herstellung und Erneuerung des Spielplatzes am Sportplatz.



Bei geförderten Projekten aus dem Investitionsstock wird insbesondere darauf geachtet, dass sie nachhaltig zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur beitragen. Typische Fälle für eine Unterstützung aus dem Investitionsstock sind der Neu- oder Umbau sowie die Erweiterung und Sanierung öffentlicher Einrichtungen wie Verwaltungsgebäude, Stadt- und Mehrzweckhallen, kommunale Friedhöfe und Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser sowie der Ausbau von innerörtlichen Anlieger- und Erschließungsstraßen. Insgesamt stehen im Jahr 2024 im rheinland-pfälzischen Investitionsstock 57 Millionen Euro zur Verfügung. (PM)


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