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Pressemitteilung vom 22.06.2024    

Vorsicht vor betrügerischen Anrufen: Verbraucherzentrale und LKA Rheinland-Pfalz warnen

Im Juni wurden mehrere Betroffene über telefonische Betrugsversuche aufgeklärt. Die Anrufer gaben sich als Mitarbeiter von Gewinnspielfirmen aus und behaupteten, dass ein nicht gekündigter Gewinnspielvertrag bestehe.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet von verschiedenen Fällen, in denen Verbraucher über betrügerische Telefonanrufe informiert wurden. Dabei sollen die Anrufer behauptet haben, die Angerufenen hätten einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen und diesen vergessen zu kündigen. Im weiteren Gespräch wurde den Betroffenen eine Sonderkündigung für 79 Euro angeboten, ansonsten würde das Abo weiterlaufen.

Eine Verbraucherin schilderte ihren Fall wie folgt: "Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und - wie in den AGB angegeben - hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach."



Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnen vor solchen Anrufen und raten dazu, auf keinen Fall auf das Angebot einzugehen oder sensible Daten preiszugeben.

Um gegen solche unseriösen Anrufe gewappnet zu sein, geben das LKA und die Verbraucherzentrale folgende Tipps:

Ungewollte Gespräche am besten sofort beenden, um untergeschobene Verträge und weitere Anrufe zu vermeiden.
Unbekannten Personen am Telefon keine Auskünfte über personenbezogene Daten und Konten erteilen. Bankdaten sollten niemals telefonisch abgefragt oder abgeglichen werden.
Unseriöse Anrufe bei der Bundesnetzagentur melden. Sie kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen.
Sollte bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben worden sein, können Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. (PM/red)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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