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Pressemitteilung vom 21.06.2024    

Drohnenflug über B 414 in Nisterau führt zu Strafverfahren

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Donnerstag (20. Juni) auf der B 414 in der Gemarkung Nisterau. Eine Drohne, die einen Lkw-Fahrer filmte, führte zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Symbolbild

Nisterau. Am Donnerstagabend, zwischen 19 Uhr und 19.15 Uhr, wurde eine dunkle Drohne gesichtet, die über die Fahrbahn der B 414 flog und dabei einen Lkw-Fahrer filmte. Der Fahrer befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einem Parkplatz neben der besagten Straße und saß in seinem Führerhaus. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.

Die Polizeidirektion Montabaur sucht nun Zeugen, die Hinweise auf den Besitzer oder Piloten der Drohne geben können. Sie werden gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer 02662 95580 mit der Polizeiinspektion Hachenburg in Verbindung zu setzen.

Aufgrund des Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Tatvorwürfe lauten auf versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen gemäß §§ 315b, 201a StGB. (PM/red)


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