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Pressemitteilung vom 14.06.2024    

Illegaler Grünschnitt: Verbotene Entsorgung kann teuer werden

Angesichts der Fülle an Grün, die mit den warmen und nassen Juni-Tagen gedeiht, haben viele Gartenbesitzer in Westerwaldkreis ihre Hände voll zu tun. Doch wohin mit all dem Grünschnitt? Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gibt klare Richtlinien vor und warnt vor illegaler Entsorgung.

Illegale Entsorgung von Grünschnitt kann teuer werden. (Foto: Kreisverwaltung Montabaur)

Westerwaldkreis. Gemäß einer alten Bauernregel, "Ist der Juni warm und nass, gibt es viel Frucht und grünes Gras," erfreuen sich viele Gartenbesitzer an prächtigem Grün. Mit dem Rasenmähen und Formschneiden von Hecken und Sträuchern fällt jedoch eine beträchtliche Menge an Grünschnitt an. Die Frage, die sich dann stellt, ist: Wohin damit?

Eine einfache Lösung bietet das Mulchen, bei dem das gemähte Gras auf dem Grundstück liegen gelassen wird. Eine weitere Möglichkeit ist das Kompostieren. Sollte beides nicht möglich sein, so kann für kleinere Mengen die braune Bioabfalltonne genutzt werden.

Darüber hinaus bietet die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zweimal jährlich eine Abholung von Grünschnitt an festgelegten Terminen an, die im Abfallkalender vermerkt sind. Pro Grundstück bis zu zwei Kubikmeter Grünabfälle können kostenlos entsorgt werden. Größere Mengen können gegen Gebühr nach Absprache mit dem Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) entgegengenommen werden.



Für große Mengen an Grünschnitt ist eine Abgabe auf den Deponien des WAB in Meudt oder Rennerod ratsam. Bis zu 200 Kilogramm Grünschnitt werden kostenfrei angenommen, sofern ein Grünabfall-Gutschein vorgelegt wird, der jährlich den Gebührenbescheiden der Grundstückseigentümer beiliegt.

Allerdings warnt die Kreisverwaltung ausdrücklich vor illegaler Entsorgung von Gartenabfällen am Wald- oder Wegesrand sowie in Gewässern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bestraft werden. Zudem kann das illegal abgelagerte Treibgut zu ernsthaften Problemen führen, indem es sich an Brücken und Rohrdurchlässen sammelt und dadurch Rückstau und Überschwemmungen verursacht.

Bei Fragen zur Thematik stehen die Untere Wasserbehörde und die Abfallbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Verfügung. Diese nehmen auch Hinweise auf illegale Grünschnittentsorgung oder Müllablagerung entgegen. Die Abfallberatung des WAB ist ebenfalls erreichbar.


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