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Pressemitteilung vom 03.06.2024    

Jetzt entgeltliche Schulbuchausleihe beantragen: Bestellfrist endet am 17. Juni

In den vergangenen Tagen wurden an den Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises die Freischaltcodes für die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe verteilt. Damit können die Eltern beziehungsweise Schüler nun die Schulbuchpakete für das Schuljahr 2024/2025 verbindlich bestellen.

Bis zum 17. Juni ist noch die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe möglich. (Foto: Kreisverwaltung / Corinna Pfeiffer)

Montabaur. Die Bestellung der Schulbuchpakete ist unter www.LMF-online.rlp.de möglich. Für einjährig verwendete Bücher beträgt die zu zahlende Gebühr ein Drittel des Ladenpreises, wodurch die finanzielle Belastung für die Familien deutlich reduziert wird. Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt ist freiwillig und noch bis zum 17. Juni möglich. Danach ist das Bestellportal geschlossen und die Schulbücher müssen selbstständig und komplett auf eigene Kosten beschafft werden. Arbeitshefte, Duden, Atlanten, Bibeln, Schreib- und Zeichenmaterial sind generell nicht im Rahmen der entgeltlichen Schulbuchausleihe verfügbar.

Der Antrag für die Ausleihe gegen Gebühr muss bei Interesse jedes Jahr neu gestellt werden, wobei für jedes Kind über den jeweiligen Freischaltcode eine separate Bestellung auszulösen ist. Auch wenn absehbar ist, dass eventuell noch der Wechsel eines Kurses, der Klasse oder gar der Schule ansteht, muss bei Teilnahmewunsch die Bestellung jetzt schon erfolgen. Das hinterlegte Paket wird dann automatisch angepasst. Die Bücher erhalten die Kinder dann nach den Sommerferien an ihren Schulen.




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Wird für das Beantragen Hilfe benötigt, unterstützt die Schulbuchausleihe der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gern telefonisch unter 02602 124-603. Erreichbar ist diese zu folgenden Öffnungszeiten: Montag (7.30 bis 16.30 Uhr), Dienstag, Mittwoch, Freitag (7.30 bis 12.30 Uhr) und Donnerstag (7.30 bis 17.30 Uhr).

Familien, die bereits einen Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) gestellt haben, der bewilligt wurde, müssen nichts Weiteres veranlassen. Fragen zur Schulbuchliste beantwortet das Schulsekretariat. (PM)



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