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Pressemitteilung vom 17.05.2024    

Energieberatung der Verbraucherzentrale startet Förderhotline: Welche Förderung für welche Maßnahme?

Die Verbraucherzentrale gibt ab sofort telefonische Auskünfte zu Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen. Die kostenlose Förderhotline ist donnerstags von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Zuschüsse zu beantragen, lohnt sich: Es sind zwischen 15 und 70 Prozent möglich. Hinzu kommen Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüsse.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Koblenz/Region. Am Donnerstag startet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine neue Telefonhotline: Jede Woche donnerstags werden zwischen 14 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800-60 75 600 allgemeine Fragen zu den Fördermöglichkeiten bei Energiesparmaßnahmen im und ums Haus beantwortet. Dank der Förderung aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sind alle Anrufe kostenlos.

Seit vielen Jahren gibt es seitens des Bundes und zeitweise auch des Landes Fördermittel für Privathaushalte, wenn diese in energiesparende Maßnahmen investieren. Aufgrund der Komplexität der Förderbedingungen und der häufigeren Änderungen fällt es Verbrauchern oft schwer, hier einen Überblick zu bekommen. Schon lange hilft die Verbraucherzentrale mit zwei schriftlichen Übersichten über die Programme getrennt nach Neubau und Bestandsgebäuden. Diese kann man kostenlos auf der Homepage runterladen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/foerderprogramme.

"Jetzt erweitern wir unseren Service durch das Angebot einer Telefonhotline. Hier können erste Fragen beantwortet werden, vor allem mit welcher finanziellen Unterstützung man für welche Maßnahme rechnen kann und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen", erklärt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale. "Das Ausfüllen und Einreichen des Förderantrags bleibt dabei weiter die Aufgabe der Verbraucher. Für den Nachweis, dass alle Anforderungen erfüllt wurden, muss bei vielen Maßnahmen auch weiterhin ein eigener Energieberater beauftragt werden, der die entsprechende Zulassung hat", so Weinreuter weiter. Einen solchen Energieberater findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.



Trotz aller Komplexität lohnt es sich, in jedem Einzelfall zu prüfen, welche finanzielle Unterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich ist:
· Förderung des Heizungstauschs mit 30 bis 70 Prozent
· Förderung für Einzelmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Fenstertausch, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, Heizungsoptimierung sowie Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung jeweils mit 15 bis 20 Prozent
· Zusätzlich gibt es einen Ergänzungskredit für die Finanzierung der Kosten nach Abzug der Zuschussförderung.
· Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss bei energetischen Komplettmodernisierungen. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzniveau ab.

Die Verbraucherzentrale bietet neben der neuen Hotline zu Fördermitteln, weitere telefonische (Erst-)Beratungen an. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. (PM)



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