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Pressemitteilung vom 31.03.2024    

Alles Wissenswerte zur bundesweiten Straßenverkehrszählung 2024 im April

In diesem Jahr findet wieder die bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ) auf den Bundesfernstraßen statt. Das Land Rheinland-Pfalz wird diese Zählung auch für einige Landesstraßen übernehmen. Manuelle Zählungen auf Kreisstraßen sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

(Symbolbild: pixabay)

Region. Wie entwickelt sich der Verkehr in Deutschland? Um diese Frage beantworten zu können, lässt das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) alle fünf Jahre den Verkehr auf den Straßen zählen. Die Straßenverkehrszählung dient unter andere, der Ermittlung der sogenannten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV). Diese Werte sind eine wesentliche Grundlage für Straßenplanungen und Verkehrsprognosen. Darüber hinaus können Aussagen zur Verkehrsentwicklung daraus abgeleitet werden.

Ab dem 9. April werden auch in Rheinland-Pfalz wieder die Verkehrsmengen für die Straßenverkehrszählung 2025 (SVZ 2025) erfasst.

Aber warum schon jetzt? Wir haben doch erst 2024
Mit wissenschaftlicher Begleitung haben sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entschieden, die zeitliche Verteilung der manuellen Zählungen der SVZ auf mehrere Jahre zuzulassen. Für die SVZ 2025 wird daher schon im Jahr 2024 mit den Zählungen begonnen. Diese finden im Zeitraum von April bis Oktober statt; relevante Zähltage sind die sogenannte "Normalwerktage", das heißt Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, dazu Freitage und Sonntage außerhalb der Schulferien sowie die genannten Werktage in den Sommer- und Herbstferien.

Im Unterschied zu früheren Zählungen wird bei der diesjährigen Straßenverkehrszählung auf den umfangreichen Einsatz von Zählpersonal verzichtet. Stattdessen werden zur Erfassung der Verkehrsmengen ausschließlich Videosysteme zum Einsatz kommen, die von Bedienpersonal der vom LBM beauftragten Dienstleister auf- und abgebaut werden. In der Regel werden die Videosysteme so aufgebaut, dass sie gleich über mehrere Tage an einem Standort verbleiben.



Die Montage beziehungsweise Aufstellung der Videotechnik erfolgt außerhalb des Verkehrsraums, bevorzugt an vorhandener Straßenausstattung, wie zum Beispiel Brückengeländer, Schilder- oder Lichtmasten oder Ähnliches. Das Bedienpersonal für die Videosysteme ist mit entsprechender Sicherheitskleidung und -kennzeichnung ausgestattet und kann sich im Bedarfsfall als Auftragnehmer des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) ausweisen. Bei der Beauftragung der Dienstleister wurde zudem sichergestellt, dass beim Einsatz der Videotechnik alle relevanten Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) eingehalten und insbesondere keine fahrzeug- oder personenbezogenen Daten und Informationen erfasst werden.

Die Ergebnisse fließen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen und liefern Daten für jeden Zählabschnitt des Bundesfernstraßennetzes. Diese bilden wichtige Basisdaten für die Verkehrsplanung. Darüber hinaus werden sie beispielsweise auch von Forschungsinstitutionen, Verbänden oder Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen oder für Mobilitätsstudien genutzt. Für die Verkehrsstatistik werden zusätzlich aus den Einzelergebnissen die Jahresfahrleistungen und die mittleren Verkehrsstärken für Autobahnen und Bundesstraßen - getrennt nach Bundesländern und Fahrzeugarten - ermittelt.

Nach Abschluss der letzten Zählungen Ende Oktober 2025 sollen gemäß aktuellem Zeitplan die Ergebnisse im dritten Quartal 2026 vorliegen, so dass sie dann in bekannter Form, zum Beispiel als Karte, veröffentlicht oder auch in moderne Internetportale, wie den Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz unter verkehr.rlp.de, eingespielt werden können. (PM)



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