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Nachricht vom 06.03.2024    

Zivilprozess im Fall Luise: Was droht den Täterinnen?

Von Jennifer Patt

Der Mord an der 12-jährigen Luise hat nicht nur ihre Familie, sondern auch die gesamte Gemeinschaft schwer erschüttert. Die Vorstellung, dass zwei junge Mädchen, gerade einmal im Alter von 12 und 13 Jahren, für diesen grausamen Akt verantwortlich sein sollen, erscheint vielen Menschen unfassbar. Doch nun müssen sich die beiden vor einem Zivilgericht verantworten und sich den Konsequenzen ihres Handelns stellen.

Luise wurde im März 2023 in Freudenberg getötet. (Foto: Jennifer Patt)

Freudenberg/Koblenz. Der Tod von Luise jährt sich, die Kuriere hatten berichtet. Die entscheidende Frage im Fall Luise: Was droht den minderjährigen Täterinnen? Ein Blick in das Zivilverfahren offenbart eine hochkomplexe juristische Auseinandersetzung. Die Eltern von Luise und ein weiteres Familienmitglied haben am 27. November 2023 eine Klage gegen die beiden Mädchen eingereicht. In dieser Klage fordern sie nicht nur eine finanzielle Entschädigung für ihr unermessliches Leid, sondern auch die Anerkennung dessen, was sie durchmachen mussten, sowie die Gewissheit, dass alle zukünftigen Kosten, die mit dem Verlust ihrer Tochter verbunden sind, abgedeckt werden. Die Kläger streben eine Entschädigung von mindestens 50.000 Euro für jeden Elternteil und mindestens 30.000 Euro für jedes Familienmitglied als Hinterbliebenengeld an. Diese Summen sollen nicht nur den finanziellen Schaden decken, sondern vor allem auch das immense Leid und den Verlust widerspiegeln, den sie durch den Mord an ihrer geliebten Tochter erfahren haben.

Derzeit befindet sich das Verfahren noch im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 276 Zivilprozessordnung (ZPO). Während eine der Beschuldigten erklärt hat, keine Verteidigungsanzeige abgeben zu wollen, hat die zweite Beschuldigte die Abweisung der Klage beantragt. Dabei bestreitet sie nicht ihre Beteiligung an der Tat, sondern vielmehr die von den Klägern behauptete Dauer des Leidens von Luise sowie die Forderungen bezüglich des Schmerzensgelds und Hinterbliebenengelds.



Im Zivilverfahren spielt Strafunmündigkeit keine Rolle
Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wurde bisher noch nicht festgelegt. Doch selbst wenn die beiden Mädchen verurteilt werden, wirft dies die Frage auf, wie sie das geforderte Geld aufbringen sollen. Auch wenn sie zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren, sind ihre Eltern grundsätzlich nicht für ihre Schulden verantwortlich.

Eine weitere wichtige Überlegung betrifft die Strafunmündigkeit der Mädchen zum Zeitpunkt der Tat. Im Zivilverfahren spielt dies keine Rolle, sondern vielmehr, ob sie die notwendige Einsicht in die Verantwortung für ihre Handlungen hatten.

Warum der Prozess vor dem Landgericht in Koblenz stattfindet und nicht vor einem Gericht in Nordrhein-Westfalen, wo die Tat begangen wurde, liegt daran, dass laut der Klageschrift die Tat auch im Bezirk des Landgerichts Koblenz stattfand. Das Gericht in Koblenz ist deshalb zuständig. Diese Zuständigkeit ist grundsätzlich bindend und kann nur in Ausnahmefällen geändert werden. Der Ausgang des Prozesses liegt noch in der Zukunft, und das Gericht wird über die angemessenen Konsequenzen entscheiden. Doch unabhängig von den juristischen Entwicklungen wird der Verlust von Luise für ihre Familie unauslöschlich sein. Ihr Tod hinterlässt eine schmerzhafte Lücke, die mit keiner Strafe gefüllt werden kann. Während die Justiz ihren Weg geht, werden die Hinterbliebenen mit ihrem Schmerz weiterleben und nach einem Weg suchen, diesen zu bewältigen. (JP)


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