Werbung

Pressemitteilung vom 27.02.2024    

Intransparente Laufzeiten für Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Glasfaser

Glasfaserverträge beginnen meist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Verbraucher müssen vor dem Abschluss eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden. Eine Kündigung darf nicht verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut beziehungsweise geschaltet ist. "Verbrauchern muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden und falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, unverzüglich nach Vertragsschluss." so Heike Troue, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Diese Informationen wurden in den uns vorliegenden Fällen nicht angegeben". Die Verbraucherzentrale hat die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Die Deutsche Glasfaser zeigte sich jedoch uneinsichtig, daher hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun eine Klage eingereicht.

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass viele Verbraucher irrtümlicherweise denken könnten, dass der Vertrag erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dies ist allerdings oft nicht so. Nach dem TKG dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbraucher auch nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben, bevor sie gekündigt werden können. Problematisch dabei ist, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Schaltung eines Glasfaseranschlusses oftmals mehrere Monate bis Jahre liegen. Aber auch wenn der Anschluss noch nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung verlegt wurde oder noch nicht geschaltet wurde, können Verbraucher den Vertrag kündigen. Der Anbieter darf eine Kündigung des Vertrages zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht verweigern.



Die Verbraucherzentrale hat daher weitere Informationen zu Abläufen und Verträgen bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Generelle Informationen zu Glasfaseranschlüssen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser an. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Championnat du Chocolat: Ein Fest der Schokoladenkunst in Koblenz

Am 21. und 22. März 2026 verwandelt sich die Rhein-Mosel-Halle in Koblenz in ein Paradies für Schokoladenliebhaber. ...

Newsblog: Neues Wolfsrudel im Westerwald und verkürztes Verfahren bei der Ermittlung von Wolfsrissen

Der Wolf bleibt ein umstrittenes Thema im Westerwald. Um eine bestmögliche Übersicht über die Begegnungen ...

Selbsthilfegruppe "Seelensprünge" in Westerburg

Seit Oktober letzten Jahres bietet die Selbsthilfegruppe "Seelensprünge" in Westerburg Unterstützung ...

Wölfe im Westerwald: Neues Rudel in Rheinland-Pfalz entdeckt

In der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf im Westerwald wurde am Mittwoch (21. Januar 2026) ein Wolfsrudel ...

Wege ins Handwerk: Projekt "Handwerk meets Schule" startet am Gymnasium auf der Karthause Koblenz

Das Gymnasium auf der Karthause hat sich nun auch mit der Handwerkskammer Koblenz zusammengetan, um Schülern ...

Geschichten aus dem Westerwald gesucht: "Einkaufen im Westerwald" als Thema des Heimatjahrbuchs 2027

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ruft zur Teilnahme an der neuen Ausgabe des Heimatjahrbuchs ...

Weitere Artikel


"VOICES" mit zwei Spitzenchören: Forum Selters startet Saison mit großem Chorkonzert

Das Forum Selters präsentiert mit den "ChoryFeen" aus Staudt und dem Männerchor "Liederkranz" aus Berod ...

Abgesagt: "MT-Kulturtreff" organisiert Dialog zwischen Wirtschaft und Kultur in Montabaur

DIE VERANSTALTUNG WURDE ABGESAGT. Der "MT-Kulturtreff", ein Netzwerk von Kulturschaffenden, setzt sich ...

Großer Drogenfund: Zoll entdeckt 20 Kilogramm Marihuana in verstecktem Hohlraum

Bei einer Routinekontrolle auf der A 3 machten Beamte des Hauptzollamtes Koblenz am 15. Februar einen ...

Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce: Mangelnde Kennzeichnung auf Verpackung

Viele Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet. Denn Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet ...

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März - Naturschutzgesetze beachten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für ...

Freie Wählergruppe der VG Selters stellt sich für Kommunalwahl 2024 auf

Die Freie Wählergruppe (FWG) der Verbandsgemeinde Selters e.V. hat ihre Kandidaten für die bevorstehende ...

Werbung