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Pressemitteilung vom 09.02.2024    

Justizministerium warnt vor falschen Gerichtsvollziehern und falschen Staatsanwälten

In letzter Zeit werden Bürger vermehrt von falschen Gerichtsvollziehern und falschen Staatsanwälten kontaktiert, berichtet das Justizministerium Rheinland-Pfalz. Hierbei handelt es sich um Betrugsversuche. Bei "Schockanrufen" fordern die Anrufer die angerufenen Personen auf, Bargeld zu übergeben oder Geld zu überweisen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Anrufer drohen beispielsweise damit, dass es ansonsten zum Beispiel zu einer Pfändung, einer Inhaftierung oder einem Führerscheinentzug kommen werde. Das Ministerium der Justiz weist darauf hin, dass die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften unter keinen Umständen telefonisch die Zahlung oder Überweisung von Geld verlangen. Auch Gerichtsvollzieher stellen den Erstkontakt zu einem keinesfalls telefonisch oder per SMS her. Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt auf schriftlichem oder persönlichem Weg. Dort können sich die Gerichtsvollzieher mit Dienstausweis ausweisen.

Es wird empfohlen, den Anfragen nicht zu folgen, sondern die Vorfälle bei der zuständigen Polizei zu melden. Das rheinland-pfälzische Justizministerium rät zudem, niemals vertrauliche Informationen an Unbekannte am Telefon weiterzugeben, auch wenn diese behaupten, Mitarbeiter offizieller Stellen zu sein. Wer unsicher ist, ruft das zuständige Amtsgericht an und schildert sein Anliegen ausführlich. Besonders ältere Menschen, die Betrüger oft gezielt als Opfer auswählen, sollten über die Betrugsmasche aufgeklärt werden.



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