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Pressemitteilung vom 02.02.2024    

Karnevalsfeier auf vier Rädern: Was ist erlaubt und was nicht? Polizei Neuwied gibt Tipps

Karneval, Fastnacht oder Fasteleer - die fünfte Jahreszeit lädt zum Feiern und Schunkeln ein. Doch wie sieht es mit der Narrenfreiheit im Straßenverkehr aus? Die Polizeidirektion Neuwied klärt auf.

(Symbolfoto)

Region. Zur närrischen Zeit gehört das Feiern einfach dazu. Allerdings gibt es im Straßenverkehr keine uneingeschränkte Narrenfreiheit. Insbesondere das Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann schwerwiegende Folgen haben und ist sehr gefährlich. Doch was genau ist in der Karnevalszeit beim Autofahren erlaubt und was nicht? Hierzu gibt die Polizeidirektion Neuwied einige wichtige Hinweise.

Bezüglich Kostümen ist es grundsätzlich nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren. Bunte Gesichtsbemalung oder eine rote Clownsnase stellen meist kein Problem dar. Allerdings darf das Kostüm die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigen. Masken oder Perücken, die das Gesicht verdecken oder teilweise verhüllen, sind ebenso wenig erlaubt. Passendes Schuhwerk ist beim Autofahren unabdingbar, sodass klobige Clownsschuhe oder Stiefel mit hohen Sohlen oder Absätzen ungeeignet sind. Falls durch das Kostüm die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird oder der Fahrer nicht erkennbar ist, kann ein Bußgeld bis zu 60 Euro fällig werden.

Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, sollte grundsätzlich kein Auto mehr fahren. Schon geringe Mengen können die Reaktionsschnelligkeit und Aufmerksamkeit signifikant verringern. Bei einem Promillewert von 0,5 oder nachweisbarem Drogenkonsum drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einem Unfall unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder bei Fahren in Schlangenlinien kann schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut der Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate drohen.



Auch Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden. Bis der Körper eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille abgebaut hat, können bis zu 10 Stunden vergehen. Daher ist man oft auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig, wenn man bis spät in die Nacht gefeiert und Alkohol konsumiert hat.

Kein Alkohol am Steuer!

Für Radfahrer und Fahrer von Pedelecs gelten ähnliche Regeln. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, sprich 0,0 Promille! Wer dennoch fährt, muss mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Polizeidirektion Neuwied rät daher dringend dazu, auf alkoholische Getränke und Drogen zu verzichten, insbesondere wenn man noch mit einem Fahrzeug fahren muss. Als Alternative empfiehlt sich die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis. (PM)


Mehr dazu:   Karneval  
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