Werbung

Pressemitteilung vom 28.12.2023    

Sicher ins neue Jahr: SGD Nord sorgt durch Marktüberwachung für sichere Feuerwerksprodukte

Wenn sich zum Jahreswechsel Menschen versammeln, ist das traditionelle Silvesterfeuerwerk – in Form von Böllern und Raketen – oft Bestandteil der Feierlichkeiten. Damit einem sicheren Start ins neue Jahr nichts im Wege steht, gibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Empfehlungen.

(Symbolbild: SGD Nord)

Region. Die SGD Nord überprüft stichprobenartig die korrekte Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern im Handel, um sicherzustellen, dass ausschließlich geprüfte Produkte abgegeben werden. Feuerwerksartikel (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien, Knallkörper) dürfen lediglich an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur von Donnerstag, 28. Dezember, bis Samstag, 30. Dezember. Personen unter 18 Jahre dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 weder besitzen noch abbrennen. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 1 (zum Beispiel Tischfeuerwerk, Wunderkerzen) ist ganzjährig erlaubt, allerdings nur an Personen über zwölf Jahre.

Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennzeichnung "0589 – F2 – 1234" ist hierfür ein Beispiel. Es ist vorgeschrieben, dass Feuerwerk in Verpackungen mit Gebrauchsanweisung abgegeben werden muss. Bei unverpacktem Feuerwerk muss die Anleitung auf jedem einzelnen Gegenstand aufgedruckt sein. Die Blister-Verpackung dient als Schutz und Artikel mit beschädigter Verpackung müssen sofort aus dem Verkauf genommen werden. Unverpackte Feuerwerkskörper dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden.



Für Lagerung und Verkauf gelten Höchstmengen und Brandschutzmaßnahmen, insbesondere in Verkaufsräumen. Die Lagerung mit anderen Produkten, wie beispielsweise Spraydosen, ist nicht erlaubt. Es wird darauf geachtet, dass im Lager Rauchverbotsregelungen eingehalten werden und dass Feuerlöscher in Reichweite sind. Sichere Verkehrs- und Fluchtwege müssen vorhanden sein, um das schnelle Verlassen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur in Verkaufsräumen erlaubt, nicht an Freiluftständen und erfordert eine fortlaufende Überwachung durch das Verkaufspersonal.

Eltern sollten sicherstellen, dass Feuerwerkskörper für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sind. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Die SGD Nord ist auch im Bereich des Arten- und Umweltschutzes tätig und empfiehlt daher verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen und die Belastungen auf Tier- und Umwelt zu berücksichtigen. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Nikolaus begeistert rund 100 Kinder bei Aktion der Versicherungsagentur Kisters

Rund 100 Kinder warteten in Hellenhahn-Schellenberg gespannt auf den Nikolaus. Die Versicherungsagentur ...

Weihnachtszauber in Montabaur wurde feucht, aber dafür sehr fröhlich eröffnet

Trotz Nieselregen fand die Eröffnung des Weihnachtszaubers in Montabaur statt und zog zahlreiche Besucher ...

Abschlussveranstaltung zum Hochwasserschutzkonzept in Ransbach-Baumbach

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach arbeitet an einem umfassenden Konzept zur Vorsorge gegen Hochwasser ...

Waffelverkauf auf dem Großen Markt Montabaur: Unterstützung für Trostjanez

Die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft Montabaur plant eine Aktion zur Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt ...

Historisches Lagerbuch kehrt nach Bretthausen zurück

In der Gemeinde Bretthausen sorgt ein Fund für große Freude: Ein fast 150 Jahre altes Bestandsverzeichnis ...

Gemeinsam helfen: Tafelprojekt der Nelson-Mandela-Schule Dierdorf setzt ein soziales Zeichen

Am Samstag (22. November) setzte die Nelson-Mandela-Schule Realschule plus Dierdorf ein Zeichen des sozialen ...

Weitere Artikel


15. "Glühweinparty" des DRK OV Wirges war wieder ein Highlight

Zu einer lieb gewonnenen Tradition hat sich im Laufe der Jahre die berühmt berüchtigte Glühweinparty ...

Motorradfahrer bei Verkehrsunfall auf der L 303 bei Siershahn verletzt

Bei einem Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Siershahn und Helferskirchen am Donnerstag (28. ...

Beim Abbiegen ins Schleudern gekommen: Drei Personen bei Unfall in Nentershausen verletzt

Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstag (28. Dezember) auf der L318 zwischen Nentershausen ...

Neue Broschüre: Erlebnis-Tipps rund um den südlichen Westerwald und das Kannenbäckerland

Langeweile Fehlanzeige: Wer im südlichen Westerwald oder dem Kannenbäckerland Urlaub macht oder hier ...

Erfolgreiche Vermisstensuche in Montabaur: 73-jährige Frau wohlbehalten aufgefunden

Eine intensive Suche nach einer vermissten Seniorin hat in Montabaur ein glückliches Ende gefunden. Polizei ...

Unbekannte Täter verwüsten Autohaus in Kölbingen - Zeugen gesucht

In der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember wurde das Autohaus Wüst in Kölbingen von unbekannten Tätern ...

Werbung