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Pressemitteilung vom 27.12.2023    

Bei 13. Netzwerkkonferenz im Westerwaldkreis stand Kindeswohl im Fokus

Bereits zum 13. Mal hatte Landrat Achim Schwickert zur kreisweiten Netzwerkkonferenz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit eingeladen. Rund 380 Teilnehmende, darunter Lehrer, Erzieher, Ärzte sowie Fachkräfte aus der Kita- und Schulsozialarbeit, waren gemeinsam mit Vertretern freier Träger der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Kreisverwaltung, Polizei und Politik ins Bürgerhaus nach Wirges gekommen.

Von links Netzwerkkoordinatorin Nina Schüchen, Sascha Orth vom Sonderdienst Kinderschutz, Referentin Alexa Musch, Netzwerkkoordinatorin Kristin Andree und Landrat Achim Schwickert. (Foto: Kreisverwaltung / Carolin Faller)

Wirges. Im Mittelpunkt stand diesmal das Thema "Kindeswohlgefährdung - Verdachtsmomente erkennen. Verantwortung übernehmen. Handeln." Kinder und Jugendliche vor einer Gefährdung ihres Wohls zu bewahren, stellt eine der wesentlichsten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe dar. "Wir erleben, dass dies den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe bewusst ist. Gleichzeitig erreichen unseren Sozialen Dienst regelmäßig Anfragen zum Vorgehen bei Verdachtsmomenten einer Kindeswohlgefährdung: Woran erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und wann muss ich handeln? An wen kann ich mich wenden? Was ist mit der Schweigepflicht, darf ich überhaupt mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes sprechen? Um ein fachgerechtes Vorgehen der Fachkräfte zu gewährleisten, ist eine regelmäßige und konsequente Aufklärung und Schulung essenziell", erläuterten Nina Schüchen und Kristin Andree, Netzwerkkoordinatorinnen für Kinderschutz und Frühe Hilfen.

Für Fachkräfte, denen in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden, ist Alexa Musch vom Kinderschutzdienst des Deutschen Roten Kreuzes in ihrer Funktion als "Insoweit erfahrene Fachkraft für den Westerwaldkreis" die erste Ansprechpartnerin. Musch referierte bei der Netzwerkkonferenz über die Gesetzesgrundlagen, den Datenschutz sowie den Ablauf einer anonymen Fallberatung.



Sascha Orth vom Sonderdienst Kinderschutz und die beiden Netzwerkkoordinatorinnen gaben Einblicke in die Arbeitsabläufe des Kreisjugendamtes im Falle einer Meldungsüberprüfung. Zudem wurden die verschiedenen Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Kinder, Jugendliche und deren Familien aus dem Westerwaldkreis vorgestellt.

Im Foyer des Bürgerhauses präsentierten darüber hinaus zahlreiche Fachkräfte aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen ihre entsprechenden Angebote. Bei Kaffee und Plätzchen nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum Netzwerken und für einen regen Informationsaustausch.

Um den staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen, sei das Jugendamt auf eine gute Kooperation mit Netzwerkpartnerpartnern wie Lehrern, Erziehern, Medizinern und Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit angewiesen. Nur wenn alle gemeinsam hinschauen, Verantwortung übernehmen und handeln, könne der Kinderschutz gewahrt werden.

Dies gelte auch für Privatpersonen aus dem direkten Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Bei Bekanntwerden von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollte man sich an den Bürgerservice der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises unter 02602 124-252 oder an die örtlich zuständige Polizeibehörde wenden. (PM)




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