Werbung

Pressemitteilung vom 22.11.2023    

Räumpflicht bei Schnee und Eis: Wer ist verantwortlich?

Winterzeit = Unfallzeit - auf und neben den Straßen. Auch wenn die Schneemengen in unserer Region nicht so ausgeprägt sind wie in anderen Teilen Deutschlands, gibt es für Immobilienbesitzer einige Pflichten zu beachten, um im Schadensfall nicht von langen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen überrascht zu werden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht innerhalb ihres Grundstücks und auch auf den angrenzenden Wegen für die Schnee- und Eisräumung sorgen, um Fußgängern nicht in Gefahr zu bringen. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., sagt dazu: "Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter dieser Pflichten auch nachkommt."

Wer die Kosten für das Streugut übernimmt, sollte ebenfalls im Mietvertrag festgeschrieben sein. Kommunen geben die erlaubten Einsatzmittel vor, meistens handelt es sich dabei um Granulat und Split, nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden. Werktags besteht je nach Satzung der Kommune zwischen 6.30 und 21.00 Uhr Räumpflicht. Dazu zählen alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstückes. Den Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände entsorgen, er sollte bestenfalls an die Gehwegseiten geräumt werden. Dabei haben sie allerdings einen Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger, Kinderwagen oder Ähnliches freizuhalten.



Befindet sich auf beiden Straßenseiten kein befestigter Bürgersteig, muss entlang des Grundstücks ein etwa 1,20 Meter (festgelegt in der Satzung der Kommune) breiter Streifen geräumt werden, um sich bei Stürzen von Fußgängern nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind "Trampelpfade", die Fußgänger für Abkürzungen nutzen. Hier haftet der Passant im Schadensfall selbst. Schilder mit dem Hinweis "Privatgelände, kein Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr" entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Trotzdem haben sich auch Passanten in der Winterzeit angepasst zu verhalten, da ihnen bei Unfällen durchaus eine Mitschuld übertragen werden kann. Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung für den Winterdienst oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice. Die Kosten werden dann anteilig über die Jahresabrechnung abgerechnet. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Verbraucherzentrale Koblenz: Wichtige Versicherungs-Tipps für Drohnenbesitzer

Drohnen werden immer beliebter, sei es für atemberaubende Luftaufnahmen oder als Freizeitgerät. Doch ...

Neue Selbsthilfegruppe im Westerwald: Umgang mit religiösem Druck

Im Westerwald formiert sich eine neue Selbsthilfegruppe für Menschen, die unter religiösem Druck aufgewachsen ...

LUA Koblenz: Radioaktive Belastung in Wildschweinfleisch rückläufig

Auch Jahrzehnte nach der Katastrophe von Tschernobyl sind Spuren radioaktiver Belastung in Rheinland-Pfalz ...

Radsportteam Equipe EuroDeK wirbt für den Wildpark Westerwald

Der Wildpark Westerwald in Gackenbach und das traditionsreiche Radsportteam "Equipe EuroDeK" haben eine ...

Neues Qualifizierungsangebot im Reha-Bereich stärkt Fachkräftepotenzial in Koblenz

In Koblenz entsteht ein bundesweit einzigartiges Angebot zur Teilqualifizierung im Reha-Bereich. Dieses ...

Vogelstimmenwanderung in Elz: 40 Arten entdeckt

Naturfreunde brachen in den frühen Morgenstunden zu einer besonderen Vogelstimmenwanderung auf. Unter ...

Weitere Artikel


Heizungsanlagen im Vergleich: Gasheizung oder Fernwärmeanschluss?

Eine Fernwärmeheizung bietet einige Vorteile, doch Kostentransparenz und Verbraucherschutz müssen bei ...

Freie Wähler: Landesregierung hat keinen Überblick über Aufenthaltsorte von Ausländern ohne Duldung

Rund 7.600 Männer und Frauen befinden sich derzeit in Rheinland-Pfalz, deren Asylantrag endgültig abgelehnt ...

Geisweider Flohmarkt in Siegen zum letzten Mal in diesem Jahr

Der nächste Geisweider Flohmarkt findet am Samstag, 2. Dezember, unter der Hüttentalstraße (HTS) in Siegen-Geisweid ...

Folk & Kabarett in Wirges: Kulturveranstaltung für ein vereintes Europa

ANZEIGE | Am 17. Dezember 2023 präsentiert die S & D - Fraktion im Europäischen Parlament eine Kulturveranstaltung ...

Handwerkskammer Koblenz stellt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor

Chancen und Grenzen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes standen bei einer Info-Veranstaltung im ...

HwK Koblenz: Winterausstellung zeigt Kunsthandwerk

Seit mehr als 40 Jahren bietet die Handwerkskammer Koblenz (HwK) in den Wochen vor Weihnachten dem Kunsthandwerk ...

Werbung