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Pressemitteilung vom 31.10.2023    

Verkehrsunfall durch Missachten der Vorfahrt in Ebernhahn

Nachdem eine Autofahrerin bei ihrem Abbiegevorgang einen bevorrechtigten Autofahrer übersehen hatte, kam es beim Anfahren auf die Kreuzung zu einem Unfall. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, es entstand lediglich ein nicht unerheblicher Sachschaden.

Symbolfoto

Ebernhahn. Am Dienstag (31. Oktober) gegen 9.45 Uhr befuhr eine 60-jährige Fahrerin aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen mit ihrem Ford die Sälzer Straße in Ebernhahn und beabsichtigte, nach links auf die L 300 in Richtung Ebernhahn einzubiegen. Sie hielt zunächst ihren Pkw am Stoppschild der Einmündung an. Ein 61-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Wirges befuhr mit einem Audi die L 300 aus Ebernhahn kommend in Fahrtrichtung Ransbach-Baumbach. Die Fahrerin übersah den Vorfahrtsberechtigten und fuhr an, um nach links einzubiegen. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem beide Fahrzeuge erheblich beschädigt wurden. Verletzt wurde niemand. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. (PM)



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