Werbung

Pressemitteilung vom 30.10.2023    

Halloween-Streiche: Was darf ich, was darf ich nicht?

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön: Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz sei nicht gesetzeskonform, betont das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz aufgrund zahlreicher Erfahrungen.

Ein Halloween-Streich kann teuer werden. (Foto: Pixabay)

Region. Damit die Anwohner am Morgen nach Halloween keine böse Überraschung erleben, sollten sich die Feiernden danach richten, was erlaubt ist und was nicht. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz appelliert, Streiche zu vermeiden, die als Straftat gelten und somit Ärger heraufbeschwören.

Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das seien keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

"Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung", erklärt die Behörde. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. "Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf", rät das Landeskriminalamt.



Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?
Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, könne man die Kinder darüber aufklären, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung. Im schlimmsten Fall folge eine Anzeige. Auch empfehle es sich, ein Auge darauf zu halten, welche Gegenstände Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen. Kindern könne Mut gemacht werden, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Dr. Löhr erklärt in Hachenburg neueste Arthrose-Behandlungen

Arthrose ist eine häufige Erkrankung, die vor allem ältere Menschen betrifft. Schmerzen und eingeschränkte ...

Bad Marienberg: Faszinierende Einblicke in die Basaltwelt am 11. April

Der Basaltpark in Bad Marienberg lädt am 11. April zu einem spannenden Info-Event ein. Besucher können ...

Einbruch im Golfclub Westerwald: Täter entwenden Bargeld

In der Nacht zum Donnerstag (2. April) wurde das Clubhaus des Golfclub Westerwald in Dreifelden Ziel ...

ADAC Mittelrhein e.V. kritisiert: Super E10 und Diesel teurer trotz Österreich-Modell

Am Donnerstag (2. April) beobachtete der ADAC Mittelrhein e.V., dass die Neuregelung der Kraftstoffpreise, ...

Unterwegs auf den Spuren des Bibers am 12. April 2026

Der Biber ist in den Westerwald zurückgekehrt. Durch die Art und Weise, wie er seine Umgebung gestaltet, ...

40 Fälle von Geflügelpest in Rheinland-Pfalz: Bevölkerung um Mithilfe gebeten

Seit Jahresbeginn wurden in Rheinland-Pfalz bereits zahlreiche Wildvögel positiv auf die Geflügelpest ...

Weitere Artikel


Schaumtraining für Einsatzkräfte der Feuerwehr aus dem Westerwaldkreis

Neben der klassischen Brandbekämpfung mit Wasser zählt Löschschaum bei der Feuerwehr als effektive Löschmethode ...

Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes ab

Viel Wirbel gibt es um den Entwurf des geplanten Landesjagdgesetzes. Verschiedene Interessengruppen kritisieren ...

Ruppach-Goldhausen: Diebstahl aus Baucontainern - Zeugen gesucht

Im Zeitraum von Freitag (27. Oktober, 7.30 Uhr) bis Montag (30. Oktober, 7.30 Uhr) wurden mehrere Baumaschinen ...

Skiclub Bad Marienberg/Unnau veranstaltet Skibasar

Am Samstag, 11. November, findet der diesjährige Skibasar des Skiclubs Bad Marienberg-Unnau in der Concordiahalle ...

Erstmals Krippenausstellung beim Weihnachtsmarkt Rennerod

Der Weihnachtsmarkt Rennerod steht auch in 2023 wieder unter der Überschrift "Anders.Besonders." und ...

Oktoberfest in Montabaur zog wieder die Massen an

In Montabaur dürfte das größte Oktoberfest im Westerwald stattfinden, zog es doch auch in diesem Jahr ...

Werbung