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Pressemitteilung vom 19.10.2023    

Windparks Westerburg und Elbinger Lei: Das dauerhafte Blinklicht in der Nacht hört auf

Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK): Eine Sekunde an, eine halbe Sekunde aus, eine Sekunde an, anderthalb Sekunden aus – in diesem Takt blinken Windenergieanlagen in der Regel nachts. So auch der aus jeweils drei Windrädern bestehende Windpark Westerburg und Elbinger Lei im Westerwaldkreis. Das ändert sich jetzt.

Ohne Flugzeug in der Nähe bleiben die Blinklichter aus. (Symbolbild / Quelle: Pixabay)

Westerburg/Hahn am See. Ob ein Luftfahrthindernis in der Nähe des Windparks ist oder nicht, das war egal, denn Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern gelten als Luftfahrthindernisse und sind dauerhaft als solche zu kennzeichnen. Dadurch blinkten die Anlagen kontinuierlich jede Nacht.

Doch damit ist nun Schluss. Neue gesetzliche Bestimmungen setzen dem nächtlichen Dauer-Blinken ein Ende. Die beiden Windparks Westerburg und Elbinger Lei fallen, wie viele hunderte andere Windparks in Deutschland, unter die Pflicht, die permanente nächtliche Befeuerung der Anlagen bis spätestens Ende 2023 gegen eine bedarfsgerechte Befeuerung zu ersetzen.

„Die erforderlichen Schritte, die aus einem komplexen Nachrüstungs- und Genehmigungsverfahren bestehen, wurden ab Mitte 2021 umgesetzt“ teilt BNK-Projektleiter
Marvin Schnell mit, der bei der Öko-Aktiv-Gesellschaft für die technische Betriebsführung des Windparks zuständig ist. Am 12. Oktober konnte und durfte jetzt mit Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung (BNK) aktiviert werden.



Sobald sich nun ein Flugobjekt im Radius von rund sechs Kilometern und in einer Höhe von unter 600 Metern dem Windpark nähert, schaltet die Anlagensteuerung die roten Hindernislichter an und auch wieder aus. Ganz automatisch, sobald das Flugobjekt den Detektionsraum wieder verlassen oder an Höhe zugelegt hat. Möglich wird dies durch eine Detektionseinheit oben im Maschinenhaus einer Anlage – von außen also nicht sichtbar. Dieses sogenannte Transponderempfängermodul ermittelt die Positionen von Flugobjekten und schaltet so über den Anlagenparkrechner die Lichter an.

Damit auch Luftfahrzeuge ohne Transponder die Anlagen als Hindernisse erkennen, wurden diese zusätzlich mit einer Infrarotbefeuerung ausgestattet. Dies ist vor allem für Militärflugzeuge oder kleinere Privatmaschinen wichtig, da diese oftmals keine Transpondereinheit mit sich führen.

„Das nächtliche Blinken stört einige Anwohner. Wir sind uns daher sicher, mit der Umrüstung einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der Windenergie zu leisten“, ist Carlos Merz, Geschäftsführer des Windparks, überzeugt. (PM)


Mehr dazu:   Windkraft  
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