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Nachricht vom 23.10.2011    

Vollmacht zur Betreuung: Rechtzeitig vorsorgen

Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, zu handeln, die lebensnot-wendige Entscheidungen für das eigene Leben nicht mehr treffen können, sind mitunter von jetzt auf gleich auf Hilfe angewiesen. Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises laden deshalb zu einer Informationsveranstaltung über Vorsorgevollmacht, Betreu-ungs- und Patientenverfügung ein am Mittwoch, 9. November, 18 Uhr, im Ke-ramikmuseum in Höhr-Grenzhausen, Lindenstraße 13.

Westerwaldkreis. Immer noch weit verbreitet ist die Meinung, dass unter Ehe-leuten oder Partnern mit gegenseitiger Kontovollmacht und einem Testament alles Wichtige im Falle eines Falles geregelt sei. Dass dies nicht so ist, wird spätestens klar, wenn die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung ansteht.
Im Einzelfall muss die Zustimmung zu ärztlichen Eingriffen, manchmal sogar zu schwierigen Operationen, gegeben werden. Es müssen unter anderem bei Krankenkassen, privaten Versicherungen oder Rentenversicherungsträgern Anträge gestellt und Verträge mit Einrichtungen geschlossen werden.
Kinder und Ehegatten sind nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung be-fugt. Hierzu benötigen sie eine Vollmacht desjenigen, der sich in der Notlage befindet und die Hilfe braucht. Vorsorglich kann jeder für einen solchen Fall eine Vorsorgevollmacht für einen Angehörigen oder eine Person des Vertrau-ens erstellen, damit im Notfall sofort gehandelt werden kann.
Wer keine Vollmacht erteilen möchte, kann mit einer Betreuungsverfügung dem Gericht eine Person benennen, die als Betreuer bestellt werden soll.
Mit einer Patientenverfügung legt man fest, welche Behandlung oder Nichtbe-handlung im Fall einer unheilbaren Erkrankung, bei schwerer Hirnschädigung, bei einem Hirnabbauprozess oder im Sterbeprozess erfolgen soll.
Die Veranstaltung in Höhr-Grenzhausen informiert darüber, welche rechtlichen Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht, der Betreuungs- sowie auch der Patientenverfügung gegeben sind. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Weitere Informationen erteilen Elke Schäfer-Krüger und Sabrina Kuntzsch, Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald Rhein-Lahn, unter Telefon 02602/ 160 636 oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung, Evi Hill, unter Telefon 02602/ 24-343.



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