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Nachricht vom 26.09.2023    

Schwerer sexueller Missbrauch in der VG Wirges vor Gericht

Von Wolfgang Rabsch

Vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann der Prozess gegen einen Mann aus der Verbandsgemeinde Wirges, dem schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird. Nach dem Gesetz gilt eine Person als Kind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Fall lag das Alter des Kindes knapp unter 14 Jahre.

Der Angeklagte mit seiner Anwältin Dr. Anke Roth. Foto: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Im Einzelnen wird dem Angeklagten seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, dass es bei mehreren Treffen zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Bei dem Kind handelt es sich um einen Jungen, mit dem der Angeklagte wechselweise Oralverkehr durchgeführt habe, dabei soll es auch zum Samenerguss gekommen sein. Auch ein Analverkehr habe angeblich stattgefunden.

Der Angeklagte schwieg zunächst zu den ihm gemachten Vorwürfen. Stattdessen erklärte Rechtsanwältin Dr. Anke Roth, dass der Angeklagte ein Teilgeständnis ablegen würde. Beim ersten Treffen hätte man zuerst am Computer gespielt und dann das Thema Homosexualität angesprochen, sonst wäre nichts passiert. Der Angeklagte würde zwei der vier angeklagten Vorwürfe einräumen, bei denen es aber nur um gegenseitige sexuelle Befriedigung gegangen sei, es sei auch keine Gewalt angewandt worden. Analverkehr habe nicht stattgefunden, da dies nicht geklappt hätte. Das Geschehene würde den Angeklagten sehr belasten. In der Untersuchungshaft leide er sehr und hätte stark an Gewicht verloren.

Kommt ein Deal zustande?
Julia Rau, die Vorsitzende Richterin der 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, gab bekannt, dass Rechtsanwältin Dr. Roth mitgeteilt habe, dass der Angeklagte bereit wäre, 5.000 Euro als Schadensersatz an den Zeugen zu zahlen, auch um ihm die belastende Zeugenaussage vor Gericht zu ersparen. Sollten das Gericht und die übrigen Verfahrensbeteiligten einverstanden sein, könnte durch eine Verschiebung des Strafrahmens eine tatsächliche Verständigung (Deal) herbeigeführt werden.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass zunächst eine tatsächliche Verständigung aus rechtlichen Gründen nicht infrage käme. Worauf Dr. Anke Roth nach kurzer Rücksprache mit ihrem Mandanten erwiderte, dass dieser nunmehr bereit sei, 10.000Euro als Schadensersatz zu zahlen, 5.000 Euro sofort und weitere 5.000 Euro später mithilfe der Eltern. Es sollte die Möglichkeit geprüft werden, trotzdem eine tatsächliche Verständigung herbeizuführen, damit der Angeklagte die Chance auf eine Bewährungsstrafe erhalten könne.



Reichen 10.000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich?
Die Vorsitzende entgegnete "Wir sind doch hier nicht auf dem Basar. Wenn lediglich ein Teilgeständnis erfolgt, ist es schwierig, eine tatsächliche Verständigung herbeizuführen". Rechtsanwältin Marion Faust, die den Zeugen als Nebenkläger vertritt, schloss nicht aus, einem Deal zuzustimmen, auch um ihrem Mandanten die Aussage vor der Strafkammer zu ersparen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Höhe von 10.000 Euro wäre angemessen, um die Aussage ihres Mandanten zu vermeiden, eigentlich wären 15.000 Euro im Adhäsionsverfahren angedacht gewesen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte sich vorstellen, im Falle des TOA einer Strafrahmenverschiebung zuzustimmen, wobei die zu erkennende Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und zweieinhalb Jahren liegen sollte. Somit könnte eine Gesamtfreiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Strafkammer vom unteren Strafrahmen ausgehen würde.

Nach eingehender Beratung gab die Vorsitzende bekannt, dass die Kammer grundsätzlich der Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung positiv gegenüberstehen würde, jedoch noch nicht abschließend den Strafrahmen bestätigen könne. Richterin Rau: "Wir haben gesetzlich nur die Möglichkeit, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung auszusetzen. Alles, was darüber hinausgeht, auch zwei Jahre und ein Tag, ist von einer Bewährung ausgeschlossen".

Urteil im nächsten Termin?
Da die Kammer nunmehr auch bereitet sei, einer tatsächlichen Verständigung zuzustimmen, wurde die Entscheidung darüber auf den nächsten Fortsetzungstermin am 5. Oktober 2023 vertagt. Alle Prozessbeteiligten haben bis dahin die Gelegenheit, sich nochmals zu erklären. Somit besteht die Möglichkeit, dass beim nächsten Termin ein Urteil gesprochen werden könnte. Wir werden weiter berichten. (Wolfgang Rabsch)



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