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Pressemitteilung vom 16.07.2023    

Mobil mit Rad – auch mit Handicap

Die "Aktion Mensch" fördert die Anschaffung von speziellen Fahrradtypen für Menschen mit Beeinträchtigung. Für Räder, die gemeinschaftlich genutzt werden, können bis zu 20.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden.

Auch solche Dreirad-Fahrräder können über das Förderprogramm "Mobil mit Rad" der Aktion Mensch zur gemeinschaftlichen Nutzung angeschafft werden. (Fotoquelle: Uli Schmidt / Pixabay)

Westerwaldkreis. Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Mit dem Förderprogramm "Mobil mit Rad" möchte die Aktion Mensch die Mobilität von Menschen mit Handicap verbessern und sie dabei unterstützen, frei auch mit einem speziellen auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtete Fahrrad an die Orte ihrer Wahl zu gelangen. Darauf weist der Senioren- und Behindertenrat Westerwald (SBR) zusammen mit der Projektgruppe des Wäller Fahrradkongresses (WFK) hin. Die beiden Organisationen rufen dazu auf, die Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Die möglichen Förderungen sind derzeit sehr attraktiv: Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ganz ohne Einsatz von Eigenmitteln beantragt werden. Förderfähig durch die Aktion Mensch sind die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb). Dazu zählen unter anderem Dreirad-Tandems oder -Fahrräder, Rikschas, Lastenfahrräder oder Handbikes. Auch die Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sind einbezogen. Gefördert werden sowohl Sach- und Investitionskosten sowie Aufwendungen für Honorare. Förderanträge können vom 1. Juni dieses Jahres bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen. 



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Förderfähig sind jedoch nur Einrichtungen, die eine gemeinschaftliche Nutzung der angeschafften Fahrräder ermöglichen - dies sind insbesondere Wohnangebote, Beratungsstellen, Eingliederungshilfe, offene Angebot der Selbsthilfe, Tagesförder- und Bildungsstätten und auch Inklusionsfirmen. Fahrräder, die nur von Einzelpersonen genutzt werden sollen, sind nicht zuschussfähig. Es gilt also zu überlegen, wie eine förderfähige gemeinschaftliche Nutzung sichergestellt werden kann.

Sommerzeit ist Radfahrzeit
Das sollte im Westerwald zunehmend auch für Menschen mit Behinderung und Ältere mit Mobilitätseinschränkungen gelten. Zumal sich aktuell viele Wäller in Kommunalpolitik und Gesellschaft dafür einsetzen, dass es mehr und bessere Radwege gibt. Genau der richtige Zeitpunkt also, um darüber nachzudenken, ob das neue Programm für Einrichtungen und Organisationen im Westerwald nutzbar ist.

Interessierte können sich direkt bei der Aktion Mensch informieren. Unterlagen zum Förderprogramm "Mobil mit Rad" können dort auch angefordert oder per E-Mail unter uli@kleinkunst-mons-tabor.de abgerufen werden. (PM)


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