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Pressemitteilung vom 20.06.2023    

Warnung der Polizei: Unkraut abflämmen kann zum gefährlichen Unterfangen werden!

Immer wieder kommt es zu schadensträchtigen Brandfällen in den Sommermonaten durch die Verwendung von Gasbrennern zur Unkrautvernichtung. Aus diesem Grund appelliert die Polizei nun an wichtige Vorsichtsmaßnahmen, die zu beachten sind, damit das Abflämmen feuerfrei bleibt.

(Symbolbild: pixabay)

Region. Oft spielen zusätzlich brandbegünstigende Faktoren wie trockene Blätter oder Zweige sowie warme, aufsteigende Winde oder zu geringer Abstand zu brennbaren Materialien eine wesentliche Rolle. Gerade in längeren Trockenzeiten ist die Zündtemperatur von Hecken und Sträuchern durch Austrocknung stark herabgesetzt.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten der Feuerwehr können sich darüber hinaus fahrlässige Verhaltensweisen auch strafrechtlich auswirken.

Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten, doch sollte man Vorsorge treffen, um eine Entzündung zu verhindern. Zu groß sind die Gefahren auch für das Leben und die Gesundheit von Nachbarn.



Daher appelliert die Polizei eindringlich folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen:
stets Mittel (Gartenschlauch, Feuerlöscher) zum Ablöschen bereitstellen
ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien halten
in Trockenphasen alternative Entfernungsmethoden verwenden

Sollte trotz aller Vorsicht doch ein Feuer entstanden sein, informieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112! (PM)



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