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Nachricht vom 13.06.2023    

Mord in Neuhäusel: Mutter des Opfers und Mithäftling schildern Beziehung zum Angeklagten

Von Wolfgang Rabsch

Beim aktuellen Fortsetzungstermin vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wegen des schrecklichen Mordes in Neuhäusel kamen Zeugen zu Wort, die viel zum Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Getöteten aussagen konnten.

Der Angeklagte vor Gericht. Foto: Wolfgang Rabsch

Koblenz/Neuhäusel. Kurze Zusammenfassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Dem 32-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am Abend des 9. Dezember 2022 seine ehemalige Lebensgefährtin aus Verärgerung, weil diese ihm keine weitere Chance hinsichtlich einer Liebesbeziehung mehr geben wollte, nach einem Streit mit 23 Messerstichen getötet zu haben.

Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte, der sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft befindet, Gebrauch von seinem Recht, die Aussage zu verweigern. Es wurde auch keine Verteidigererklärung abgegeben. Somit wurde die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von ersten Zeugen durchgeführt. Wir berichteten.

Im aktuellen Fortsetzungstermin berichtete ein Soldat, der zusammen mit dem Opfer bei der Bundeswehr diente und mit der Soldatin lose befreundet war, von dem angespannten Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Er schilderte das Opfer als lebensfrohe Frau, die gerne Soldatin war. Die Soldatin habe mit ihm auch über die Beziehung zu dem Angeklagten gesprochen. Dieser sei gewalttätig und aggressiv gewesen, was zur Trennung geführt habe. Sie wollte nur noch ein freundschaftliches Verhältnis zu ihm, auch weil sie einen neuen Freund hatte.

Nach dieser Aussage trat die Mutter des Opfers, die auch als Nebenklägerin in dem Prozess zugelassen ist, in den Zeugenstand. „Es war in meinen Augen nie eine richtige Beziehung. Meine Tochter hat auch nicht viel mit mir darüber gesprochen. Es gab wohl immer wieder Streit und es kam auch zu gewalttätigen Übergriffen. Da die Beziehung nicht klappte, wurde die Trennung vereinbart. Sie blieb aber weiter bei ihm im Haus wohnen, da sie dort ein eigenes Zimmer hatte. Nach der Trennung hatte der Angeklagte mich an Silvester angerufen und sich über drei Stunden bei mir ausgeheult, wobei er zugab, dass er alles verbockt habe. Bei der Angabe seines Alters hätte er gelogen, um jünger zu erscheinen, sagte er meiner Tochter, er sei nur fünf Jahre älter als sie. Dies war falsch, er war zehn Jahre älter“, erklärte die Zeugin.

Schwierige Familienverhältnisse beim Opfer?

Als bei der Vernehmung der Mutter das Thema auf deren eigene Familienverhältnisse kam, beantragte Rechtsanwältin Kerstin Rüber-Unkelbach den Ausschluss der Öffentlichkeit vor der weiteren Vernehmung der Mutter, da wegen der Heimunterbringung und den familiären Verhältnissen, insbesondere zum Vater, schutzwürdige Interessen der Familie durch die Presse nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Die Strafkammer folgte diesem Antrag.



Über Monitor machte der Vorsitzende Rupert Stehlin die Kopie eines Schreibens des Opfers an den Angeklagten zum Gegenstand der Hauptverhandlung. Auf dem Schreiben war mit Handschrift geschrieben: „Du kleines, hässliches Arschloch.“

Ein Freund des Opfers gab zu Protokoll, dass er die Beziehung zwischen beiden als toxisch bezeichnen würde. Der Angeklagte sei öfter ausgerastet, habe dabei Möbel und ein Terrarium zerstört. Er habe wohl auch Komplexe wegen seiner Körpergröße gehabt, da das Opfer größer gewesen sei. Außerdem schilderte der Zeuge sexuelle Übergriffe von Dienstvorgesetzten der Soldatin, denen sie auch ausgesetzt gewesen sei.

Ein weiterer Zeuge, ein Mithäftling aus der JVA, bekundete, dass der Angeklagte ihm gegenüber die Tat zugegeben habe. Sie sei selbst schuld gewesen, da sie ihn mit Kameraden betrogen und damit der Lächerlichkeit preisgegeben habe.

Termin zur Fortsetzung der Verhandlung ist bestimmt auf den 30. Juni 2023, bei diesem Termin sollen weitere Zeugen vernommen werden. Der WW-Kurier wird vom Fortgang des Verfahrens weiter berichten. Wolfgang Rabsch


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