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Pressemitteilung vom 12.05.2023    

Erreger der Geflügelpest bei Fuchs aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat erstmals bei einem Fuchs aus Rheinland-Pfalz das hochpathogene Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1, den Erreger der derzeit grassierenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) nachgewiesen. Das offensichtlich kranke Tier war im Donnersbergkreis von einem Jäger erlegt und routinemäßig zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt worden.

(Symbolbild: pixabay)

Region. An Tollwut litt der Fuchs nicht - diese Untersuchung hatte ein negatives Ergebnis. Stattdessen konnten die Fachleute des Instituts für Tierseuchendiagnostik hochpathogene Influenza A-Viren vom Subtyp H5N1 nachweisen. Der Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Der Erreger ist verantwortlich für den seit über zwei Jahren andauernden europaweiten Ausbruch der Geflügelpest unter Wildvögeln und Nutzgeflügel. Der Nachweis des Erregers bei einem Fuchs erfolgte im Rahmen eines aktuell laufenden Influenzavirus-Monitorings bei wild lebenden Fleischfressern in Rheinland-Pfalz.

Bei wild lebenden Fleischfressern war der Erreger in Deutschland zuerst im März bei vier Füchsen in Niedersachsen nachgewiesen worden. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommen diese Fälle nicht unerwartet. Da Aviäre Influenzaviren derzeit in der Wildvogelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen.

Geflügelhaltungen schützen
Trotz des Erregernachweises bei Fleischfressern stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügelhaltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequent umgesetzte Biosicherheitsmaßnahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Bestände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen.




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56593 Horhausen (Westerwald)


Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen aufgetreten.

Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauffällige Wildtiere, insbesondere Wildvögel, nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Bakterien, Viren oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden.

Als Indikatortiere für Influenza A-Viren gelten tot gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Möwen oder Greifvögel. Diese Tiere sollten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und eine Laboruntersuchung auf Geflügelpest veranlassen. (PM)



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