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Nachricht vom 04.04.2023    

Geldautomatensprenger von Kroppach: Anwälte wollen "Deal" mit Strafkammer erreichen

Von Wolfgang Rabsch

Im Mittelpunkt des letzten Fortsetzungstermins bei der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Martin Schlepphorst, stand der Versuch der Verteidiger der sechs Angeklagten, mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine tatsächliche Verständigung, den sogenannten "Deal" zu erreichen. Der WW- und AK-Kurier berichteten.

Symbolfoto

Koblenz. Was ist eine tatsächliche Verständigung?
Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensweise, bei der sich das Gericht mit den anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft und Verteidigung) unter anderem über das Ergebnis des Verfahrens einigt, vor allem über das maximal zu erwartende Strafmaß. Voraussetzung für das Herbeiführen einer tatsächlichen Verständigung ist das Ablegen eines glaubhaften Geständnisses.

Die Erfahrung zeigt, dass Rechtsanwälte zu diesem zulässigen Mittel greifen, wenn im bisherigen Verlauf des Verfahrens entweder keine Angaben zur Sache gemacht wurden oder aber erdrückende Beweise, wie Zeugenaussagen oder DNA-Spuren, eine Verurteilung ermöglichen würden.

Im Fall der Geldautomatensprenger von Kroppach hatte im bisherigen Verlauf des Verfahrens lediglich ein Heranwachsender ein Teilgeständnis abgelegt, die übrigen Angeklagten machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Seit mehreren Verhandlungstagen wird vor der Strafkammer eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt, die wohl bei der Verteidigung zum Umdenken und zu einer Änderung der Verteidigungsstrategie geführt hat. Ein glaubhaftes Geständnis zu Beginn einer Beweisaufnahme hat für einen Angeklagten naturgemäß den größten Nutzen.

Auch wenn sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf ein maximales Strafmaß geeinigt haben, ist das Gericht nicht daran gebunden, solange es nicht durch Kammerbeschluss einer tatsächlichen Verständigung zugestimmt hat. Unmissverständlich machte der Richter Schlepphorst klar, dass er nicht ein Larifari - Geständnis akzeptieren würde, das im Verhältnis zur Anklage nicht stimmig sei und von vornherein nicht als glaubhaft gewertet werden könne.

Rechtsanwalt Pawlowski eröffnete den Reigen der Antragsteller, dem sich nach und nach, teils sehr zögerlich, die übrigen Rechtsanwälte anschlossen, um einen "Deal" herbeizuführen. Differenziert für ihre Mandanten erklärten diese teilweise, dass sie sich lediglich der Beihilfe und Begünstigung schuldig gemacht hätten. In diesen Fällen wären Freiheitsstrafen zur Bewährung angemessen, unter Berücksichtigung der seit über zehn Monaten andauernden Untersuchungshaft. Die Verteidiger der beiden Angeklagten, die ihre Mittäterschaft nicht bestreiten würden, sahen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten als ausreichend an.



Staatsanwalt Wolf von der Staatsanwaltschaft Mainz erklärte, dass er mit den angedachten Obergrenzen, wie von der Verteidigung vorgeschlagen, einverstanden sei, jedoch bei den übrigen Angeklagten Freiheitsstrafen fordern würde, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Voraussetzungen dafür wären aber auf jeden Fall geständige Einlassungen der Angeklagten. Das Gericht nahm die Erklärungen seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis.

Kurzer Traum vom schnellen Geld
Rechtsanwalt Pawlowski verlas für seinen Mandanten eine Verteidigererklärung, die als Geständnis gewertet werden soll. Dem Grunde nach würden die Vorwürfe stimmen, aber nicht in den Details. Sein Mandant würde keine Namen nennen, wer noch an der Automatensprengung beteiligt gewesen sei. Der Angeklagte hätte Spielschulden gehabt, dann sei er in den Niederlanden, wo es praktisch eine Geldautomatensprenger-Szene gibt, an die falschen Leute geraten, die ihm Hoffnung auf schnell verdientes Geld gemacht hätten. Er würde aber nur als Fahrer benötigt werden. An dem Automaten in Kroppach seien die anderen ausgestiegen, sein Mandant hätte im Auto gewartet, bis der Knall der Explosion zu hören gewesen sei, dann wären die anderen eingestiegen und man wäre losgefahren.

In der Aufregung sei der Angeklagte bei der Flucht in eine Leitplanke gefahren, sodass man nicht weiterfahren konnte. Man hätte sich dann in ein Waldstück versteckt und ein Auto aus Holland angefordert, das sie abholen sollte. Darüber wären mehrere Stunden vergangen. Das Auto kam tatsächlich nach Stunden und man machte sich auf die Heimfahrt.

Inzwischen hatte die Polizei die Spur der Verdächtigen aufgenommen und diese bei einer wilden Verfolgungsfahrt, bei der auf der Autobahn bis zu 200 km/h erreicht wurden, zudem zwei Polizeihubschrauber im Einsatz waren, verfolgt. An einer heruntergelassenen Bahnschranke endete der Traum vom schnellen Geld, die Polizei, die dem Fluchtwagen dicht auf den Fersen war, konnte die Insassen festnehmen, lediglich einem der Täter gelang die Flucht in der Dunkelheit.

Im Anschluss wurden noch drei ermittelnde Polizeibeamte als Zeugen gehört, bevor die Strafkammer sich zum nächsten Fortsetzungstermin auf den 14. April 2023 vertagte. Es ist zu erwarten, dass in diesem Termin die Einlassungen der übrigen Angeklagten erfolgen werden. Wie erwähnt, die tatsächliche Verständigung ist noch nicht in trockenen Tüchern, der entsprechende Kammerbeschluss steht noch aus. Ob er erfolgen wird, hängt von dem Inhalt der Geständnisse ab, die, wie der Vorsitzende eingangs erklärte, "stimmig" sein müssen. Wolfgang Rabsch


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