Verbandsgemeinde Hachenburg stellt Mittel für Vereine bereit
Die Verbandsgemeinde Hachenburg stellt im Haushaltsjahr 2023 wieder Mittel bereit, um Sportvereine und kulturelle Vereine in ihrer Arbeit zu unterstützen. Für die Festsetzung der Zuwendungsbeträge werden eigene Richtlinien angewendet. Die Verwaltung informiert die Vereinsvertreter darüber, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungsbeträge beantragt und gewährt werden können.
Hachenburg. Zuschüsse zur Sportförderung können gewährt werden an Ortsgemeinden und an Verbandsgemeinde angehörige gemeinnützige Sportvereine. Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist der aktuelle Bescheid des Finanzamtes (Befreiung von der Körperschaftssteuer zum Beispiel bis 2020 oder länger) hierüber mit den Antragsunterlagen vorzulegen. Zuschüsse werden gewährt
1. mit einem Regelanteil von zehn Prozent der nicht durch Dritte gedeckten Kosten (Höchstsatz 10.000 Euro) für a) den Neubau und die Ersteinrichtung von Sportanlagen mit Sportgeräten, b) den Um- und/oder Erweiterungsbau von Sportanlagen, wobei der Höchstsatz bei mehreren Zuwendungsanträgen eines Vereins für eine Anlage innerhalb von fünf Jahren insgesamt nicht überschritten werden darf, und
c) die General- und Teilsanierung von Sportanlagen. Diese werden frühestens nach Ablauf der allgemeinen Nutzungszeit gefördert. Regelmäßig durchgeführte Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Anlage sind nachzuweisen. Sofern die Bezuschussung von General- oder Teilsanierungen vor Ablauf der allgemeinen Nutzungszeit beantragt wird, wird der vorgesehene Zuwendungsbetrag anteilig gekürzt.
Bei Durchführung der Maßnahmen in Teilabschnitten ist der Höchstbetrag der Förderung insgesamt einzuhalten. Förderfähig ist nur der Anteil, welcher der direkten Sportausübung dient.
2. mit einem Regelanteil von 20 Prozent der nicht durch Dritte gedeckten Kosten (Höchstsatz: 2.000 Euro) für a) Maßnahmen wie unter 1 beschrieben als Bagatellmaßnahmen mit Gesamtkosten bis 10.000 Euro zu den vorgenannten Bedingungen, b) die Anschaffung von Sportgeräten, sofern der Anschaffungspreis mindestens 250 Euro je Einzelgerät beträgt.
Bei der Förderung des Sportstättenbaues wird zwingend vorausgesetzt, dass der Zuwendungsempfänger mindestens 20 Prozent der Kosten der Maßnahme selbst trägt. Mit der Ausführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem die Fördermittel verbindlich bewilligt sind. In dringenden Ausnahmefällen kann die Verwaltung nach vorherigem Antrag einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen.
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Außerdem gibt es Zuschüsse für Chöre, Musikvereine und sonstige kulturelle Vereine. Diese können für den Kauf von Noten, Instrumenten, Reparaturen von Instrumenten und für jugendliche Mitglieder gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung ist nach Angaben der Verbandsgemeinde Hachenburg, dass der Verein vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Als Nachweis hierzu ist der aktuelle Bescheid des Finanzamtes (Befreiung von der Körperschaftssteuer zum Beispiel bis 2020 oder länger) hierüber vorzulegen. Die Förderung der jugendlichen Mitglieder mit 30 Euro je Mitglied erfolgt durch Vorlage eines Nachweises über die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre im Verein mit Namensnennung und Geburtsdatum des Jugendlichen.
Wenn eine Zuwendung für den Kauf von Noten oder Instrumenten oder für die Reparatur von Instrumenten beantragt wird, genügt zunächst die Vorlage eines Kostenangebotes. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage endgültiger Rechnungen sowie dem Nachweis über die geleistete Zahlung vom Vereinskonto. Bei der Förderung der Anschaffung und Reparatur von Instrumenten muss der zu fördernde Anschaffungswert beziehungsweise müssen die Reparaturkosten mindestens 150 Euro betragen; es werden höchstens Aufwendungen von 5.000 Euro je Jahr und Verein bezuschusst.
Die Zuwendung beträgt 25 Prozent des zu fördernden Betrages. Für die Förderung der Anschaffung von Noten gilt als Mindestanschaffungswert je Verein und Jahr der Betrag von 100 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 750 Euro. Die Zuwendung für die Anschaffung von Noten beträgt ebenfalls 25 Prozent des zu fördernden Betrages.
Die Verwaltung bittet die Antragsteller, Anträge und die beschriebenen erforderlichen Antragsunterlagen zur Gewährung von Zuwendungsbeträgen bis spätestens Donnerstag, 23. März, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg vorzulegen.
Rückfragen zu dieser Angelegenheit können an Michelle Gastall, Tel. 0 26 62/801-160, E-Mail m.gastall@hachenburg-vg.de gerichtet werden. (PM)
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