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Nachricht vom 01.03.2023    

Lockerung bei Besucherregeln im Evangelischen Krankenhaus Dierdorf/Selters

Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung dürfen ab dem heutigen Mittwoch, 1. März, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ihre Corona-Maßnahmen lockern. Auch das Evangelische Krankenhaus Dierdorf/Selters (KHDS) ändert seine Krankenhauszutritts- und Besucherregeln. Welche Änderungen kommen auf die Besucher zu?

Die Krankenhäuser dürfen ab dem 1. März ihre Corona-Maßnahmen lockern. Auf dem Foto zu sehen: Das KHDS Standort Dierdorf. (Foto: Archiv)

Dierdorf/Selters. "Jetzt ist der Zeitpunkt für Normalität, denn das Infektionsgeschehen von SARS-CoV-2 ist endemisch geworden. Wir befinden uns nun am Übergang von der Pandemie zur Endemie", sagt Dr. med. Peter Flies, Ärztlicher Direktor des KHDS. Man werde zuversichtlich in die Zukunft blicken, aber auch in dem Wissen, dass das Virus uns nicht mehr verlassen werde, ähnlich der saisonalen Grippe, erläutert der Mediziner. Das KHDS folgt den aktuellen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Somit wird es auch weiterhin möglich sein, bei klinischer Notwendigkeit Patienten sowie das Personal auf Infektionskrankheiten testen zu lassen.

"Wir sind uns bewusst, dass die letzten Jahre keine einfache Zeit für unsere Patienten und deren Angehörige waren. An dieser Stelle danken wir allen, die diese Regeln eingehalten und zum Schutz vulnerabler Gruppen mitgetragen haben. Umso mehr freuen wir uns, dass wir die vorherrschenden Regeln zum 1. März deutlich lockern können," erklärt Dr. Flies.




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Was ändert sich?
Es entfällt im KHDS an den Standorten Dierdorf und Selters für Besucher die Pflicht zum Nachweis eines negativen Coronatests. Die Besuchszeiten werden deutlich erweitert, ein Besuch ist täglich bis 19.30 Uhr möglich. Zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter ist jedoch vorerst bis zum 7. April von allen ambulanten Patienten und Besuchern der Klinik und der MVZ-Praxen, auch in den Patientenzimmern, eine FFP2 Maske zu tragen. (PM)


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