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Pressemitteilung vom 25.02.2023    

Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall

Für viele Menschen ist es selbstverständlich, für einen nahestehenden Menschen im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung notwendige Entscheidungen zu treffen und für ihn zu handeln. Vorsorgevollmachten sind vielfach erstellt und im Rahmen dieser Vorsorgevollmachten muss dann gehandelt werden.

Symbolbild
(Foto: Pixabay)

Westerwald. Um die Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten die Betreuungsvereinigung der Caritas in Montabaur und der Betreuungsverein der AWO in Wirges eine Fortbildungsreihe an. An zwei Abenden werden wichtige Fragen bearbeitet, die beim Einsatz einer Vorsorgevollmacht auftreten können.

Behandelt werden unter anderem Themen wie "Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?", "In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?" "Bei welchen ärztlichen Maßnahmen ist eine Einwilligung des Bevollmächtigten möglich und nötig?" "Welche Dokumentation ist sinnvoll?" "Wem ist der Vollmachtnehmer Rechenschaft schuldig?" "Kann eine Vollmacht auch zurückgenommen oder auch zurückgegeben werden?" oder "Worauf muss beim Tod des Vollmachtgebers geachtet werden?"




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Selbstverständlich werden die Referentinnen auch auf konkrete und aktuelle Fragen der Teilnehmer eingehen. Die Fortbildung findet jeweils dienstags, 14. und 21. März, um 18 Uhr statt. Der Kurs wird zeitgleich als Online-Veranstaltung und Präsenzveranstaltung in Wirges, Jahnstraße 9, angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Eine Anmeldung ist unbedingt bis zum 10. März bei einem der durchführenden Vereine erforderlich: Betreuungsverein der AWO, Telefon 02602/1066510; E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de; oder Betreuungsvereinigung der Caritas, Telefon 02602/160636, E-Mail: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de. (PM)


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