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Pressemitteilung vom 23.02.2023    

Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes: Westerwaldkreis plant Ausbau des Ganztagsangebots in Grundschulen

Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat einen Auftrag zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vergeben. Schwerpunkt wird dabei die künftige Gestaltung des Ganztagsangebots in den Westerwälder Grundschulen sein.

(Symbolbild: pixabay)

Westerwaldkreis. Die CDU-Kreisvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Jenny Groß MdL, begrüßte die frühzeitigen Überlegungen, die der Kreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden angehen will. Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung verankert. Zur Verbesserung der Situation einigten sich Bund und Länder auf einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für jedes Kind der Klassenstufe eins bis vier und eine stufenweise Umsetzung ab dem Schuljahr 2026/2027.

Landrat Achim Schwickert erläuterte, dass sich der Anspruch grundsätzlich an den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis) richtet. Allerdings stehen zwei Wege offen. Zum einen der Ausbau nach Schulrecht, zum anderen nach dem Kindertagesstättengesetz (Kinderhorte). In der Schullandschaft des Westerwaldkreises kann aktuell schon von einem flächendeckenden Ganztagsangebot gesprochen werden. Allerdings stünden derzeit nicht genügend Ganztagsplätze für alle Anspruchsberechtigten zur Verfügung.

Seitens der Verbandsgemeinden als Träger der Grundschulen, so Schwickert, wurde sich in der Runde der Bürgermeister bereits für einen Ausbau nach Schulrecht ausgesprochen. Dabei sollten identische Kriterien für den Ausbau des Ganztagsangebotes kreisweit gelten. Zur einheitlichen Planung der Angebote wird daher die Einarbeitung der Bedarfe in den Schulentwicklungsplan des Kreises als sinnvoll angesehen. Gleichzeitig soll geprüft werden, in welcher Weise das vielfältige Angebot an Bildungsgängen beziehungsweise Schulabschlussmöglichkeiten bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann. Die erstmalige Einbindung des Grundschulbereiches biete sich mit Blick auf das Ganztagsförderungsgesetz an dieser Stelle - auch zur Erzielung von Synergieeffekten - an.



Jenny Groß MdL bedauert, dass seitens der Landesregierung noch keine verlässlichen Aussagen zur Finanzierung des künftigen Angebotes vorhanden sind. "Die Kommunen werden wieder einmal allein gelassen. Einmal mehr sollen sie finanzieren, das Stichwort der Konnexität (wer bestellt - bezahlt) wird nicht gelebt." Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion begrüßte die Überlegungen des beauftragten Instituts, dass mit möglichst vielen Betroffenen (unter anderem Schulen, Kommunen, Eltern, Wirtschaft) Lösungsansätze erörtern möchte. (PM)


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