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Pressemitteilung vom 17.02.2023    

Straßensperrungen wegen Amphibienwanderungen im Westerwaldkreis

Obwohl die Temperaturen derzeit nachts noch unter null Grad fallen, steht die nächste Wanderung der Amphibien zu ihren Laichgewässern bevor. Diese beginnt in der Regel bei Temperaturen über acht Grad. Aus diesem Grund informierte die Kreisverwaltung nun, dass im Westerwaldkreis verschiedene Streckenabschnitte temporär gesperrt werden.

Um Verkehrsteilnehmer auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt. (Foto: Lena Schardt, Pressestelle der Kreisverwaltung )

Westerwaldkreis. Sobald frühlingshafte Temperaturen und feuchtes, regnerisches Wetter zusammentreffen, wird vor allem in den Abendstunden der Wandertrieb der Amphibien ausgelöst. Dann machen sich schlagartig zahlreiche Molche, Kröten und Frösche zu den Laichgewässern. Dabei müssen sie auf ihrem Weg oftmals Straßen queren. Die Gefahr, überfahren zu werden, ist für die sich sehr langsam bewegenden Tiere sehr groß.

Zum Schutz der wandernden Frösche und Kröten, aber auch zur Sicherheit für die Autofahrer, werden im Westerwaldkreis zu Zeiten der Amphibienwanderung verschiedene Straßenabschnitte gesperrt. Da die Wanderungen meist in den Nächten stattfinden, werden die Straßen auch nur in diesen Nächten gesperrt. Es handelt sich um folgende Straßenabschnitte:

K1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm
K54 Stahlhofen am Wiesensee bis Pottum
K133 Vielbach nach Quirnbach
K78 Obersayn bis Arnshöfen. Dieser Straßenabschnitt ist wegen Straßenbauarbeiten bis zum 30. Juni 2025 gesperrt.

Die Sperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien vorgenommen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit Krötenwanderung gerechnet werden muss.



Entlang von Straßen, die nicht gesperrt werden können, werden mobile Amphibienzäune gestellt. Amphibienzäune stehen in folgenden Bereichen:
K2 Waldbereich nördlich des Golfclubs
K51 Seck nach Hellenhahn-Schellenberg
K54 Stahlhofen am Wiesensee nach Hergenroth
K55 Stahlhofen am Wiesensee nach Höhn
K81 Gewerbegebiet Sainscheid bis Abzweig Schönberg
K61 Bölsberg nach Kirburg
K87 Hahn am See nach Elbingen
K114 Kurvenbereich beim ehemaligen Kalterbachstausee
K144 Moschheim nach Leuterod
K161 Heilberscheid zur Anschlussstelle an die L313 im Gelbachtal
L292 Steinebach an der Wied nach Hachenburg
L304 im Bereich Hofgut Adenroth

Neben den oben genannten Straßenabschnitten gibt es auch Bereiche, wo nur durch Verkehrszeichen auf die Wanderungen hingewiesen wird, zum Beispiel an der L327 zwischen der Abfahrt von der B49 und der Ortslage Montabaur-Horressen. Besondere Rücksicht ist auf die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer zu nehmen, die die Amphibienzäune zum Teil selbst aufbauen, die Fangeimer über Wochen betreuen, auszählen und mehrere Male in der Nacht kontrollieren.

Die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer daher besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben. (PM)


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