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Pressemitteilung vom 13.01.2023    

30 Jahre Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt e. V. in Wirges

Seit nunmehr 30 Jahren ist der Betreuungsverein der AWO e. V. ein fester Bestandteil in der Arbeit mit hilfsbedürftigen Menschen im Westerwald. Von Anfang an war es ein Anliegen des Vereins, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen.

Von links: Melanie Taubert, Marianne Michels, Dominik Falkner, Christa Rörig. (Foto: Betreuungsverein der AWO Westerwald e.V.)

Wirges. Als im Jahre 1992 das neue Betreuungsrecht in Kraft trat, war der Kreisverband der AWO eine der ersten Organisationen, die einen Betreuungsverein gründeten. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden kann, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung längerfristig nicht mehr selbst regeln kann.

Die in diesem neuen Gesetz verankerte Achtung der Rechte und der Wünsche dieser Menschen war dem Verein ein großes Anliegen. Da der Hilfebedarf in unserer Gesellschaft immer größer wird, expandierte der Verein im Laufe der Jahre und es arbeiten nun vier Fachkräfte als Betreuer. Durch die hohe Fachlichkeit und Zuverlässigkeit wurde der Verein zu einer festen Größe in der Betreuungslandschaft im Westerwald. Neben der Führung von eigenen, besonders schwierigen rechtlichen Betreuungen gibt es zwei weitere Schwerpunkte in der Arbeit des Vereins.

Die meisten rechtlichen Betreuungen werden von Ehrenamtlichen, oft auch Familienangehörigen geführt. Diese regelmäßig zu schulen, zu informieren und auch bei konkreten Problemen zur Seite zu stehen, ist der eine Schwerpunkt. In Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde und den anderen Betreuungsvereinen des Westerwaldkreises konnte ein Netzwerk geknüpft werden, dass in den ganzen Jahren effektiv zum Wohle der ehrenamtlichen Betreuer arbeiten konnte. Der zweite Schwerpunkt ist die Beratung bei der Erstellung und Ausführung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Diese Arbeit nimmt seit Jahren einen immer größeren Raum ein. Dies ist eine sehr positive Entwicklung, da durch eine Vorsorgevollmacht die Einrichtung der rechtlichen Betreuung vermieden werden kann.



In 2023 gibt es wieder Neuerungen im Betreuungsrecht. Die Wünsche nach einem selbstbestimmten Leben und die Wahrung der Rechte werden verstärkt in den Vordergrund gerückt. Die fachlichen Kenntnisse der haupt- und ehrenamtlichen Betreuer sollen gefördert werden und die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer durch die Vereine wird im Gesetz verankert. Für diese Aufgaben sehen sich sie Mitarbeiter des Betreuungsvereins der AWO gut gerüstet. Bereits seit einem Jahr informieren sie sich über diese Gesetzesänderungen. In enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter der Betreuungsbehörde, des Amtsgerichts und der anderen Betreuungsvereine des Kreises werden entsprechende Unterlagen vorbereitet, die den Ehrenamtlichen im Laufe der nächsten Monate zur Verfügung gestellt werden.
Bei Fragen rund um das Betreuungsrecht, der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- und Patientenverfügung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Betreuungsvereins der AWO e.V. gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Tel. 02602-1066510
E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de

(PM)


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