Werbung

Pressemitteilung vom 26.12.2022    

Sicherer Jahreswechsel mit geprüftem Feuerwerk

Wenn Menschen an Silvester feiern, gehört das Silvesterfeuerwerk dazu. Denn das neue Jahr wird mit dem Abschießen von Raketen und Böllern begrüßt. Die SGD Nord empfiehlt die Beachtung einiger Spielregeln, damit einem sicheren Jahreswechsel nichts entgegensteht. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz unter anderem für die Marktüberwachung zuständig.

Symbolbild (SGD Nord)

Region. Der Verkauf von Artikeln für ein Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei; unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper) findet in diesem Jahr von Donnerstag, 29., bis Samstag, 31. Dezember, statt. Vorher ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei in den Geschäften nicht gestattet, teilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. Feuerwerk der Kategorie eins (etwa Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig nur an Personen über zwölf Jahre, Feuerwerk der Kategorie zwei nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie zwei nicht besitzen oder abbrennen.

Anlässlich der Marktüberwachung kontrolliert die SGD Nord stichprobenartig die fachgerechte Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper im Handel, denn es dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper abgegeben werden.

Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennnummer 0589 steht für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Kennzeichnung 0589 - F2 - 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer. "Außerdem dürfen Feuerwerkskörper nur in Verpackungen abgegeben werden, die eine Gebrauchsanweisung enthalten. Unverpackt dürfen sie nur dann abgegeben werden, wenn die Gebrauchsanleitung auf jeden einzelnen Gegenstand aufgedruckt ist. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten", betont die SGD Nord.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Gruppenleitung (m/w/d) in der Werkstatt

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Hauswirtschaftskraft (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Hilfskraft (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Tagesförderstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Feuerlöscher sollten in Reichweite sein, außerdem sollte bei Gefahr ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleistet sein. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie zwei sei nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt.

Die SGD Nord bittet Eltern, darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sein sollten. Beim Abbrennen sei auf die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. "Feuerwerkskörper dürfen nur am Samstag, 31. Dezember und am Sonntag, 1. Januar, abgebrannt werden", erklärt die SGD Nord abschließend. (PM)


Lokales: Montabaur & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Neue Bestattungsformen in RLP: Mehr Freiheiten bei der Vorsorge

Das novellierte Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erweitert die Optionen für die eigene Vorsorge erheblich. ...

Streit um Windpark Drei Eichen: Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Der Gemeinderat Leuterod hat ein Bürgerbegehren gegen ein geplantes Windkraftprojekt gestoppt. Die Bürgerinitiative ...

Hachenburger Kirmespräsident kritisiert Berichterstattung der Medien

Das Thema Gleichberechtigung hatte die Medien in jüngster Vergangenheit auf die Satzung der Hachenburger ...

Heimat shoppen 2026: Stärkung der Innenstädte im IHK-Bezirk Koblenz

Am Wochenende des 11. und 12. September 2026 stehen die Innenstädte im IHK-Bezirk Koblenz ganz im Zeichen ...

Rehkitz beim Mähen getötet: Amtsgericht Montabaur spricht Landwirt frei

Ein Landwirt aus dem Westerwaldkreis stand vor dem Amtsgericht Montabaur, weil er beim Mähen einer Wiese ...

Einzigartige Stummfilmkonzerte in der Sayner Hütte

In den Anfängen der Filmgeschichte wurden bei Vorführungen der einstigen Stummfilme in den Kinopalästen ...

Weitere Artikel


Stromausfall am Zweiten Weihnachtstag: Wo die Weihnachtsbeleuchtung dunkel blieb

Stromausfall an Weihnachten: Am zweiten Feiertag am Montag (26. Dezember) blieb es gegen 17 Uhr in mehreren ...

Betrunken durch Maxsain gekurvt und gegen Fahrbahnteiler gekracht

In der Nacht auf Dienstag (27. Dezember) hat eine betrunkene Frau, die mit dem Auto in Maxsain unterwegs ...

Mehrere Kilometer Stau auf der A48 bei Bendorf: Auto rutscht in Böschung

War der Mann zu schnell unterwegs? Laut Bericht der Verkehrsdirektion Koblenz war "nicht angepasste Geschwindigkeit" ...

Herschbach: Nach Flucht erfolgt Erfolgsstory mit Bodenhaftung

Sieben Jahre nach seiner Flucht aus Syrien wird der 20-jährige Geselle Mohamad Nader Salam Dritter beim ...

Hochkarätige Prominenz zu Besuch bei der Jungen Union Westerwald

Die Junge Union (JU) im Westerwaldkreis hat zu einem Austausch über Staatsfinanzen und Wirtschaftspolitik ...

Zahlreiche Wäller feiern in der Kirche oder unter freiem Himmel

Ob in der Kirche, im Gemeindehaus oder unter freiem Himmel: Auch in diesem Jahr haben zahlreiche Wäller ...

Werbung