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Pressemitteilung vom 30.11.2022    

Wichtige Investitionen im Westerwaldkreis möglich: Land fördert Klimaschutz in den Kommunen

Die Landesregierung hat kürzlich ihre Pläne vorgestellt, die Kommunen mit einem 250 Millionen Euro schweren Investitionsprogramm und einem deutlichen Ausbau der Beratung massiv in ihren Bemühungen für mehr Klimaschutz zu unterstützen. Dabei sollen den Kommunen rund 180 Millionen Euro im Rahmen dieser kommunalen Klimaoffensive zur Verfügung gestellt werden.

MdL Carl-Bernhard von Heusinger äußerte sich zu den Plänen des Landes für den Klimaschutz. (Foto: privat)

Westerwaldkreis. Die Förderung soll unbürokratisch anhand eines Förderkatalogs für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beantragt werden können. Das Land ermöglicht damit eine hundertprozentige Förderung der angebotenen Maßnahmen, ohne eine Eigenbeteiligung der Kommunen vorzuschreiben. Weitere 60 Millionen Euro sollen über einen Wettbewerb an Kommunen und Unternehmen vergeben werden. Eine umfangreiche und dauerhafte Beratung für jede Kommune, die Teil des neuen kommunalen Klimapakts wird, rundet die kommunale Klimaoffensive des Landes ab. Carl-Bernhard von Heusinger, Landtagsabgeordneter aus Koblenz, erklärt dazu:

„Der Westerwaldkreis sollte die umfangreichen Unterstützungsangebote des Landes im Rahmen der kommunalen Klimaoffensive dringend annehmen. Sie stellen eine riesige Chance für den Klimaschutz dar. 180 Millionen Euro will das Land direkt und unbürokratisch für Klimaschutz und Klimaanpassung vergeben. Bis zu 2,98 Millionen Euro kann der Westerwaldkreis gemäß den Plänen vom Land für Klimaschutz und Klimaanpassung erhalten, ohne dass das Land eine Eigenbeteiligung vorschreibt. Weitere 60 Millionen Euro Förderung sollen über einen Wettbewerb vergeben werden. Von diesen nie dagewesenen Investitionen in den Klimaschutz sollte unbedingt auch der Westerwaldkreis profitieren. Förderanträge könnte der Westerwaldkreis etwa für energetische Sanierungen, Investitionen in klimafreundliche Mobilität oder für eine nachhaltige kommunale Energieversorgung stellen.

Alle Kommunen, die Teil des neuen kommunalen Klimapakts werden, erhalten zusätzlich eine umfangreiche und dauerhafte Beratung durch die Energieagentur des Landes und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen. Für den Beitritt zum kommunalen Klimapakt ist ein Ratsbeschluss nötig. Diesen sollte der Westerwaldkreis rasch herbeiführen. Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt kann dann ab dem 1. März 2023 erfolgen.




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Die kommunale Klimaoffensive des Landes sorgt dafür, dass ein engagierter und effizienter Klimaschutz vor Ort ankommt. Die kommunale Klimaoffensive unterstützt die Kommunen auf ihrem Weg hin zur Klimaneutralität, sie hilft beim Senken der Energiekosten und beim Aufbau einer langfristig sicheren Energieversorgung. Das Förderprogramm des Landes bedeutet damit eine große Chance für den Klimaschutz und für den kommunalen Haushalt gleichermaßen. Es ist mir wichtig, dass der Westerwaldkreis diese Chance ergreift und die Angebote des Landes im größtmöglichen Umfang wahrnimmt.“

Hintergrund:
Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, Städte und Landkreise sollen die direkt zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 beantragen können. Aus dem Fördervolumen von 180 Millionen Euro ergibt sich eine Förderung von bis zu rund 44 Euro je Einwohnerin und Einwohner von Rheinland-Pfalz. Die kreisfreien Städte können basierend auf ihrer Einwohnerzahl die Summe der Förderung vollständig beantragen. Bei kreisgebundenen Kommunen wird eine Aufteilung von einem Drittel für den Landkreis und zwei Dritteln für die kreisgebundene Stadt oder Verbandsgemeinde vorgesehen. Das Programm ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt. Das Land erlaubt das Kombinieren der Förderung mit anderen Förderprogrammen, sofern deren Urheber dies nicht ausschließen.

Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt ist kostenfrei und kann ab dem 1. März 2023 erfolgen. Voraussetzung für den Beitritt ist ein entsprechender Ratsbeschluss. Die erforderlichen Informationen und Dokumente werden auf der Homepage des federführenden Klimaschutzministeriums des Landes zur Verfügung gestellt. (PM)


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