Pressemitteilung vom 08.11.2022
Fortbildung in Westerburg: Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall
Wer eine Vorsorgevollmacht erhält, der genießt bei der ausstellenden Person vollstes Vertrauen. Denn gerade im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung legt ein nahestehender Mensch wichtige Entscheidungen in die Hände der bevollmächtigten Person. Für die Bevollmächtigten sind mit dieser erhaltenen Verantwortung nicht selten grundlegende Fragen und ein gewisses Maß an Unsicherheit verbunden.
Westerburg. Um die Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten der Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e.V. und der Betreuungsverein Lotsendienst e.V. im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises eine Fortbildungsreihe zum Thema „Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall“, an.
Die kostenfreie Fortbildung umfasst zwei Abende und findet jeweils mittwochs, 16. und 23. November, um 18 Uhr im Pfarrer-Ninck-Haus, Danziger Str. 7, 56457 Westerburg, statt. An den beiden Abenden werden unter anderem folgende Fragen behandelt:
Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?
Bei welchen ärztlichen Maßnahmen ist eine Einwilligung des Bevollmächtigten möglich und nötig?
Welche Dokumentation ist sinnvoll?
Wem ist der Vollmachtnehmer Rechenschaft schuldig?
Kann eine Vollmacht auch zurückgenommen oder auch zurückgegeben werden?
Worauf muss beim Tod des Vollmachtgebers geachtet werden?
Im Anschluss an den Vortrag werden die Referenten auch auf konkrete Fragen der Teilnehmenden eingehen. Der Kurs richtet sich an alle Interessierten, auch an Personen, die erst beabsichtigen, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.
Eine Anmeldung ist unbedingt bis zum 15. November erforderlich bei dem Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e.V., Tel. 02663 943044; E-Mail: uwe.sauer@betreuungsverein-westerwald.de. (PM)
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