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Pressemitteilung vom 31.10.2022    

Führerscheinstelle bittet um Beachtung: Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden müssen. Zu den Altdokumenten gehören auch die Plastikführerscheine in Scheckkartenformat, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden.

(Symbolbild)

Westerwaldkreis. Notwendig wird der Führerscheinumtausch durch die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicher und eine Registrierung in einem zentralen Register ist sichergestellt.

Die Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen muss, richten sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabers oder dem Ausstellungsjahr, sofern bereits ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt wurde. Die nächste Frist der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein läuft am 19. Januar 2023 ab. Die weiteren Fristen können im Nachfolgenden entnommen werden.

Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juni 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033



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Umgetauscht werden kann der Führerschein grundsätzlich bei der Behörde am Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers, im Westerwaldkreis somit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Ist die Behörde nicht identisch mit der ursprünglich ausstellenden Behörde, so fordert der Antragsteller oder die Behörde die Führerscheinunterlagen bei der abweichenden/ausstellenden Behörde an. Das persönliche Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist zum Umtausch zwingend notwendig.

Die Antragsabgabe kann zudem bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen. Diese leiten die Anträge täglich der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung zu, sodass es zu keiner Verzögerung in der Bearbeitung führt. Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens bei der Führerscheinstelle ist es ratsam, den Antrag auf Umstellung zeitnah zu stellen.

Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen finden Sie hier oder auch auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Für gezielte Rückfragen steht dort auch ein Kontaktformular bereit. (PM)


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