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Nachricht vom 28.10.2022    

Unruhe im Wald durch Hunde - vermehrte Vorfälle in der Region

Von Janina Kehrbaum

Erst kürzlich sorgten Hunde im Jagdrevier Kirchen für Aufregung. Die Tiere waren weitab der Wege alleine im Wald unterwegs. Dort wird jetzt mit Wildkameras versucht, dem Problem auf die Spur zu kommen. Aber konkret können am besten die Hundehalter dem Problem Herr werden. Denn die Hetzjagd von Hunden kann zu Folgen für Mensch und Tier führen.

Wenn ein Hund unkontrolliert hetzen sollte, kann es unschön für Tier und Mensch werden. (Symbolbild)

Region. Viele Herrchen und Frauchen haben vielleicht schon mal erlebt, dass ihr vierbeiniger Freund im Wald Hasen oder Rehe jagt. Eben lief er noch brav neben dem Besitzer und zack ist er weg. Das liegt bei den meisten Hunden in der Natur. Hetzen oder wie es fachsprachlich in der Biologie heißt: eine „selbstbelohnende Tätigkeit“. Im Grunde kommt es dem Hund gar nicht darauf an, das Wild zu kriegen, schon hinterher zu laufen macht Spaß! Während der Hatz schüttet der Körper Dopamin, Adrenalin und Cortisol aus. Der Hund gerät in einen Rausch, bekommt einen Tunnelblick, sieht und hört nichts mehr und will nur noch eins: weiter hetzen. Und das sollte der Hundehalter nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es droht ein erheblicher Schaden für Mensch und Tier. Sowohl materiell, wie auch physisch und psychisch.

Rechtliche Folgen, wenn Hund Unfall auslöst
Ein einfaches und erschreckendes Beispiel ist, wenn das gejagte Wildtier über die Straße läuft. Dieser steht nämlich dann unter körpereigenen Drogen und sieht weder die Straße, noch hört er das Hupen der Autos. Im günstigsten Fall quietschen Bremsen, Wild und Hund erreichen die andere Straßenseite, der Autofahrer hat wackelige Knie und alle kommen mit einem Schrecken davon. Sobald aber der Hund oder das Reh vors Auto läuft, Sach- oder Personenschaden entsteht, wird es unangenehm. Rechtlich sieht es dann so aus: Den Hundehalter trifft eine Gefährdungshaftung. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass der Hundehalter nicht nur dann haftet, wenn der Hund direkt einen Schaden herbeigeführt hat (Hund hat jemanden gebissen), sondern auch, wenn der Hund den Schaden nur mittelbar ausgelöst hat (Hund läuft auf die Straße, Auto weicht aus und verursacht Verkehrsunfall).

Und das heißt im Klartext nichts anderes, als dass die Versicherung sich zumindest überlegen wird, für den Schaden nicht aufkommen zu müssen. Doch selbst wenn sie zahlt, macht es die Sache nicht besser: Wild, Hund oder beide sind tot, das Auto ist kaputt und der Fahrer ist eventuell verletzt. Die Fauna im Wald wird aber auch ohne, dass etwas passiert nachhaltig gestört. Die gehetzten Wildtiere können psychische Schäden erleiden.




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Was können Halter tun?
Entpuppt sich der eigene Hund als Jäger, ist unverzügliches Handeln notwendig. Eine einfache Maßnahme ist, den Hund anzuleinen, wo mit Wild zu rechnen ist: etwa in Feld und Wald. Doch auch in der Stadt gibt es für den Hund interessante Beute, etwa Kaninchen. Wer seinen Hund nicht permanent anleinen will, muss ihn trainieren. Mit gezielten Trainingsmaßnahmen soll er lernen, sich nicht zu weit von seinem Halter zu entfernen und unverzüglich auf dessen Rückruf zu reagieren. Hierbei ist Belohnen wichtig: Ein besonderes Wort, eine besondere Zuwendung oder das altbewährte Leckerli – all dies löst beim Hund das Belohnungsgefühl aus und macht den Halter für ihn interessanter, als das Reh oder das Kaninchen.

Bei einem gezielten, hundefreundlichen Antijagdtraining können Hunde und Menschen lernen, das Jagdverhalten ihres Hundes umzuleiten und besser zu kontrollieren. Trotz alledem: Ein Hund bleibt ein Hund. Als Halter muss man immer damit rechnen, dass er doch einmal ausrückt. Da hilft es, seinen Hund „lesen“ zu können. Je eher die Besitzer die typische Veränderung an ihm erkennen, desto besser können sie seinem Jagdausbruch entgegenwirken.

Jäger dürfen Hunde erschießen, wenn sie diese beim Wildern erwischen. Durch diese Maßnahme sollen Wildtiere geschützt werden. Wer unsicher ist, ob er seinen Hund genug unter Kontrolle hat, um ihn zurückzurufen, sollte auf den kompletten Freilauf des Hundes verzichten und eine Lauf- oder Schleppleine nutzen. Diese bietet Sicherheit und dem Hund recht viel Freiheit. Noch entspannter für Halter und Hund ist ein räumlich abgegrenztes Hundeauslaufgebiet. (jke)



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