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Nachricht vom 11.10.2022    

Jagdgegner sägt Hochsitze an – Anklage beim Amtsgericht in Montabaur

Von Wolfgang Rabsch

Einen nicht alltäglichen Fall der Sachbeschädigung hatte Richter am Amtsgericht Dr. Orlik Frank-Piltz beim Amtsgericht Montabaur zu verhandeln. Dem Angeklagten im Seniorenalter wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, im Jagdrevier Dernbach/Eschelbach/Staudt insgesamt zehn Hochsitze zerstört zu haben, indem er Überdachungen und Sitzflächen zerschlug und zersägte. Vorbeikommende Spaziergänger stellten ihn zur Rede, denen er antwortete, er würde das zum Schutz der Tiere machen, und sei ein Gegner der Jagd. Der Sachschaden soll sich auf rund 9.000 Euro belaufen.

Symbolfoto

Montabaur. Nachdem die Anklage verlesen wurde, und der rechtliche Hinweis erfolgte, dass zehn einzelne Handlungen vorliegen, und keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden haben, richtete Richter Frank-Piltz einige Worte an den Angeklagten: „Herr XY, ich kenne den Inhalt der Akten, und die Einlassung ihre Verteidigerin. Da Sie den Vorwurf nicht einräumen, obwohl Sie es Zeugen gegenüber eingeräumt haben, kommt sogar eine Verweisung an das Schöffengericht infrage, wenn bestätigt wird, dass auch im oberen Bereich Sprossen angesägt waren, und die Schnittstellen mit Erdreich zugeschmiert waren. Wenn jemand ahnungslos nach oben steigt, kann er aus vier Meter Höhe nach unten stürzen, zu Tode kommen, oder im Rollstuhl landen, das ist kein Kavaliersdelikt. Überlegen Sie es sich, wie Sie verfahren wollen. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, die Vorwürfe zu bestreiten, das darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen“.

Tierschutz mit verbotenen Mitteln
Rechtsanwältin Sandra Buhr besprach die Situation mit dem Angeklagten, und musste wohl Überzeugungsarbeit leisten. Nach etwa 15 Minuten gab sie eine Verteidigererklärung ab: „Der Angeklagte räumt die ihm zur Last gelegten Vorwürfe ein. Es ist für ihn beschämend, hier zu sitzen. Er hat ein gespaltenes Verhältnis zur Jagd, ihm tun die Tiere leid. Nachdem er in der Jugend selbst an Treibjagden teilgenommen hat, um sich etwas Taschengeld zu verdienen, hatte er ein Schlüsselerlebnis. Er sah, wie ein junger Jäger ein verletztes Reh brutal mit einem Messer tötete, wobei das Tier vor Schmerzen und Panik fürchterlich schrie. Der Angeklagte wollte niemand verletzen, sondern nur davon abhalten, dass von oben herab Tiere erschossen werden. Er ist auch im Wald von Jägern „angemacht“ worden, weil sein Hund nicht angeleint war. Der Angeklagte entschuldigt sich auch für sein unüberlegtes Handeln“.

Als Zeuge wurde der Jagdpächter des betreffenden Jagdreviers in den Sitzungssaal gerufen, der bekundete, dass er den Fall abschließen will. Obwohl es vor 14 Tagen zu einem erneuten Vorfall kam, als der Angeklagte ihn vor Jagdgästen beschuldigte und beleidigte, deshalb habe er Anzeige erstattet.

Richter Dr. Frank-Piltz erklärte, dass auch im Strafverfahren die Möglichkeit bestehen würde, durch einen Vergleich zivilrechtliche Forderungen zu erfüllen, um weitere Verfahrenskosten für beide Seiten zu verhindern.



Der Jagdpächter gab an, dass der Schaden nicht 9.000 Euro, sondern etwa 3.000 Euro betragen hätte. Nachdem alle Prozessbeteiligten ihr Einverständnis erklärt hatten, verkündete Richter Dr. Frank-Piltz den Vergleich dahin gehend, dass der Angeklagte bis zum 30.11.20022 einen Betrag von 3.000 Euro an den Jagdpächter zu zahlen habe. Mit dem Eingang des Betrages sind alle Schäden an den Hochsitzen abgegolten, und es können keine weiteren Forderungen mehr diesbezüglich gestellt werden.

Alle Prozessbeteiligten erklärten ihre Zustimmung mit dem verkündeten Vergleich. Der Jagdpächter, der endlich Ruhe haben wollte, kam dem Angeklagten weiter entgegen und sagte zu, dass er die Anzeige wegen des Vorfalls von vor zwei Wochen zurücknehmen wird. Wenn die 3.000 Euro auf seinem Konto eingegangen sind, will er das Geld nicht für sich behalten, sondern an das Tierheim in Ransbach-Baumbach spenden, dort würde jeder Cent dringend benötigt.

Auf die Vernehmung der übrigen Zeugen wurde verzichtet, nachdem die Strafliste (BZR) verlesen wurde, die keine Einträge enthielt, konnte die Beweisaufnahme endgültig geschlossen werden.

Oberstaatsanwalt Rissel beantragte eine Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen á 30 Euro wegen Sachbeschädigung. Rechtsanwältin Sandra Buhr bat um ein mildes Urteil, der Angeklagte schloss sich seiner Verteidigerin anbei, seinem letzten Wort.

Urteil im Namen des Volkes
Richter Dr. Frank-Piltz verkündete das Urteil: Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Er kann die Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 150 Euro tilgen.

In der Urteilsbegründung las der Richter dem Angeklagten noch einmal kräftig die Leviten: „Die Rechte Einzelner hören auf, wenn die Rechte Anderer beginnen. Wenn jeder so reagiert wie Sie, dann haben wir bald nur noch Mord und Totschlag. Ich hoffe, Sie haben verstanden, dass Sie andere Menschen nicht gefährden dürfen, auch wenn die eine andere Meinung haben. Hadern Sie nicht, wenn Sie keine Lehren aus diesem Verfahren ziehen, und noch einmal wegen solcher Taten vor mir sitzen, kommen Sie nicht so glimpflich davon.“

Alle Prozessbeteiligten erklärten Rechtsmittelverzicht, so wurde das Urteil sofort rechtskräftig.


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