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Nachricht vom 01.07.2011    

Schwickert: "Bedarfsplan für Kindertagesstätten ist Zukunftsplan"

Landrat Achim Schickert wehrt sich gegen Vorwürfe der SPD Kreistagsfraktion in Sachen "Bedarfsplan für Kindertagesstätten". Bei dem Bedarfsplan handele es sich nicht um eine Bestandsaufmnahme, sondern um einen Zukunftsplan, so Schwickert.

Westerwaldkreis. Landrat Achim Schwickert hat die Kritik der SPD-Fraktionsvorsitzenden Tanja Machalet, die in einer Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion erhoben wurde, zurückgewiesen und sich gegen den Vorwurf verwahrt, mit falschen Zahlen zu arbeiten. Unter anderem wurde die fehlende Einrichtung der U3-Plätze kritisiert.
"Wer das behauptet, hat offensichtlich den Unterschied zwischen einer Bedarfsplanung und einer Bestandsaufnahme nicht verstanden", so der Landrat. Dass Mitte eines Jahres ein Teil der im aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplan für das laufende Jahr neu ausgewiesenen Plätze noch nicht eingerichtet sind, sei nicht Ausdruck eines falschen Zahlenwerkes oder gar einer Verschleierungstaktik, sondern ergebe sich aus der Natur einer zukunftsgerichteten Kindertagesstätten-Bedarfsplanung. Es sei allen Fraktionen des Kreistages normalerweise bekannt, wie die Umsetzung der Bedarfsplanung ablaufe, deshalb verwundere ihn diese Kritik.
Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan habe die Aufgabe, in Ausführung gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen die zukünftigen Entwicklungen der Angebote in Kindertagesstätten bedarfsorientiert festzulegen und sei damit Grundlage für die Entscheidung der Träger von Kindertagesstätten, welche Angebote dort in Zukunft vorgehalten werden können.
Um den Entwicklungsprozess der Kindertagesstätten im Westerwaldkreis fortzuschreiben, habe es seitens des Westerwaldkreises, entsprechend einer jährlich wiederkehrenden Übung, so auch im Herbst 2010, mit allen Trägern vor Ort Bedarfsplanungsgespräche gegeben. In diesen Planungsgesprächen sei der Bedarf und die Entwicklung der Angebote für das Kindergartenjahr 2011/12, beginnend zum 1. August 2011 gemeinsam besprochen worden. Darauf fußend habe der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 7. Februar die 21. Fortschreibung des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes beschlossen. In diesem Plan seien unter anderem insgesamt 391 neue Kleinkindplätze und 470 zusätzliche Ganztagsplätze ausgewiesen worden.
Dieser Plan biete sodann die Grundlage für die Träger die entsprechenden Änderungen der Betriebserlaubnisse beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu beantragen. In diesem Zusammenhang prüfe das Landesamt auch, ob und welche baulichen Veränderungen mit den neuen Angeboten zu verbinden sind.
Auf diesen Grundlagen wiederum stellten die Träger die erforderlichen Zuschussanträge für Kreis- und Landesförderung und prüfen in eigener Verantwortung die Frage der Finanzierbarkeit der bei ihnen verbleibenden Eigenanteile.
Mit Stand zum 31. Mai hätten 57 von 88 Trägern die entsprechende Änderung der Betriebserlaubnis beantragt. Erfahrungsgemäß sei davon auszugehen, dass die restlichen 31 Träger die entsprechenden Anträge in den nächsten Wochen noch stellen werden.
Für die notwendigen Baumaßnahmen habe der Kreis bisher alle Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt. 32 Träger hätten Anträge auf Kreiszuschüsse in Höhe von insgesamt 686.000 Euro gestellt. Weitere 41 Träger hätten bauliche Maßnahmen angekündigt, für die weitere Kreiszuschüsse von insgesamt 658.000 Euro zur Bewilligung kämen.




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Damit bleibe festzuhalten, dass gerade die Träger der Kindertagesstätten, das sind die Orts- und Kirchengemeinden vor Ort, aber auch die Kindertagesstätten selbst mit ihrem Personal große Anstrengungen unternommen hätten, um das ambitionierte Programm für das Jahr 2011/2012 auf den Weg zu bringen.

Dass der ein oder andere Träger sich dabei unter Einschätzung des sich tatsächlich im Laufe eines Jahres vor Ort abzeichnenden Bedarfes und unter Miteinbeziehung der Prüfung der Frage der aktuellen Finanzierbarkeit des Eigenanteils Gedanken mache, ob eine Maßnahme gegebenenfalls zeitlich etwas geschoben werden kann oder muss, sei aus Sicht des Kreises mehr als legitim. Denn der Kreis sehe den Kindertagesstätten-Bedarfsplan nicht als ein Instrument an, mit dem er zu Lasten der Träger vor Ort Leistungen einfach bestellen kann.

Dass diese Vorgehensweise zu durchaus vernünftigen Ergebnissen führe, ergebe sich auch daraus, dass im Laufe des Jahres jedenfalls der Kreisverwaltung kein Fall bekannt geworden sei, in dem nicht am Ende ein wohnortnahes Angebot für eine gewünschte Betreuung unterbreitet werden konnte. "Dies zeigt auch, dass die örtlichen Träger aufgrund ihrer Sachkunde und Nähe zu den betroffenen Familien sich sehr wohl um ein bedarfsgerechtes Angebot bemühen und deshalb auch keiner überörtlicher Bevormundungen und Belehrungen bedürfen", so Landrat Schwickert.


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