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Nachricht vom 28.09.2022    

Mehr finanzielle Flexibilität durch einen Immobilien-Teilverkauf

Über die Hälfte der deutschen Rentner sind im Besitz einer Immobilie. Gilt eine eigene Wohnimmobilie hierzulande doch als ein unabkömmlicher Pfeiler der Altersvorsorge. Und das aus gutem Grund, sofern nur eine kleine Rente zur Verfügung steht. Ein Teil der Betroffenen muss allerdings den Verkauf ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, um sich einen adäquaten Lebensabend zu finanzieren. Ein Immobilien-Teilverkauf kann eine geeignete Lösung sein, das Budget aufzustocken und trotzdem im gewohnten Umfeld verbleiben zu können.

Foto Quelle: pixabay.com / 13107714

Ein Immobilien-Teilverkauf – was ist das?
Jahrzehntelang wurde jeder Cent beiseitegelegt, um die Raten für das Eigenheim zu tilgen. Infolge der grassierenden Inflation befinden sich viele Empfänger von Altersruhegeld in einer paradoxen Lage, obwohl sie keine Miete mehr zahlen müssen. Die Haushaltskasse reicht nicht mehr aus, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten oder sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. Dank eines Immobilien-Teilverkaufs kann nun vermieden werden, dass die gesamte Immobilie veräußert werden muss.

Bei einem Teilverkauf können Sie bis zu 50 Prozent Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung verkaufen und so einen Teil des gebundenen Immobilienkapitals einfach und sicher herauslösen. Im Gegensatz zu einem Komplettverkauf mit Auszug bleibt der Teilverkäufer dank des Nießbrauchrechts zu Hause wohnen und kann es weiter, wie gewohnt nutzen. Der ausgezahlte Betrag richtet sich nach dem aktuellen Marktwert der Immobilie, welcher von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt wird.

Vor- und Nachteile eines Teilverkaufs
(siehe auch Infografik unten)

Im Vergleich zu Formen der Immobilienverrentung bietet ein Teilverkauf folgende Vorteile:

● Nutzungsrecht, das durch einen Eintrag im Grundbuch abgesichert ist
● Der Lebensabend kann in der vertrauten Umgebung verbracht werden
● Die Auszahlung der Wunschsumme aus dem Teilverkauf erhöht die liquiden Mittel, um sich langersehnte Wünsche im Alter erfüllen zu können
● Die Entscheidungshoheit hinsichtlich der Immobilie verbleibt in den Händen des Teilverkäufers
● Die Immobilie kann bei Bedarf auch vermietet werden
● An zukünftigen Wertsteigerungen wird anteilig partizipiert
● Der Teilverkäufer kann die Immobilie zurückkaufen oder vollständig durch den Teilkäufer veräußern lassen. Seine Erben erhalten ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil.

Demgegenüber stehen einige wenige Nachteile:

● Sinken die Immobilienpreise in Zukunft, wäre ein sofortiger Verkauf der gesamten Immobilie attraktiver
● Reparaturen, Instandhaltungs- und Sanierungskosten übernimmt, wie zuvor auch, der Teilverkäufer
● Es fällt ein geringes Nutzungsentgelt an, das mit einer monatlichen Mietzahlung vergleichbar ist

Für wen lohnt sich der Immobilien-Teilverkauf?
Im Prinzip kann jeder Immobilieneigentümer von dem Teilverkaufsmodell profitieren. Besonders interessant ist der Teilverkauf für Personen ab 55 Jahren, die sich in einem Liquiditätsengpass befinden und kurzfristig finanzielle Mittel benötigen – ohne das geliebte Zuhause verlassen zu müssen. Im Gegensatz zu einem Bankkredit, der für viele Senioren aufgrund ihres Alters schwer zu erhalten ist, ist eine Neuverschuldung nicht notwendig.

So funktioniert der Teilverkauf
Der erste Schritt zu einem Immobilien-Teilverkauf wird heutzutage online vollzogen. Dabei nehmen Interessierte über die Website eines Anbieters Kontakt auf. Nach dem Ausfüllen des Kontaktformulars erhält der Teilverkäufer ein erstes unverbindliches Angebot. Nach einer ausführlichen Beratung ermittelt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter den Marktwert der Immobilie. Für einen Teilverkauf muss die Wunschauszahlung mindestens 100.000 Euro für maximal 50 Prozent der Immobilie betragen. Demnach müsste das Objekt einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro haben. Einen Großteil der Kosten, die im Rahmen des Teilverkaufs anfallen, übernimmt häufig der Teilkäufer.

Anschließend wird der Vertrag erstellt. In einem späteren Notartermin findet die Beurkundung statt und das Nießbrauchrecht wird in das Grundbuch eingetragen. Danach erhalten Sie die Wunschauszahlung auf das angegebene Konto. Nach dem Teilverkauf zahlt der Teilverkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Dafür behalten Sie die Entscheidungshoheit und können die Immobilie weiter bewohnen, nutzen und vermieten.

Darauf ist beim Immobilien-Teilverkauf unbedingt zu achten
Ein Teilverkauf geht in der Regel mit einem Transfer sechsstelliger Werte einher. Daher ist es entscheidend, im Vorfeld umfassende Informationen einzuholen. Zudem ist ein Vergleich mehrerer Anbieter empfehlenswert.

Unbedingt sollte auf die folgenden Aspekte geachtet werden:

● Ermittlung eines aktuellen Marktwerts der Immobilie durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter
● Hintergründe über den Vertragspartner einholen und über das Produkt informieren
● Höhe der Mindestauszahlungssumme und des Marktwerts
● Es lassen sich in der Regel maximal 50 Prozent des Hauses oder der Eigentumswohnung veräußern
● Höhe der Notar- sowie Gutachterkosten und wer diese Kosten trägt
● Höhe des monatlich zu leistenden Nutzungsentgelts an den Teilkäufer
● Gebühren für die Abwicklung eines eventuellen Gesamtverkaufs der Immobilie
Alternativen zu einem Teilverkauf

Der Teilverkauf ist eine Alternative zu den verschiedenen Formen der Immobilienverrentung:

Leibrente
Die Leibrente ist abhängig von dem Wert der Immobilie, wobei der Wohnwert gegengerechnet wird. Dabei bezieht ein Sachverständiger die statistische Lebenserwartung mit ein. Bei einem lebenslangen Wohnrecht gehen die Rechte direkt an den Käufer über. Die Leibrente eignet sich zum Beispiel für Senioren, die keine Erben haben, aber die Immobilie weiter nutzen möchten.

Gesamtverkauf
Ein solcher ist interessant für Menschen, die Kapital benötigen oder auswandern möchten. Auch hier gehen alle Rechte an der Immobilie an den Käufer über. Wer das Haus nicht in Eigenregie verkauft, muss mit einer Maklerprovision rechnen.

Hypothek
Bei dieser Option hängt die Zinshöhe von der Bonität des Kreditnehmers ab, wobei die Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie durch die Bank erfolgt. Damit einher geht eine Verpflichtung zur Zahlung von monatlichen Kreditraten. Die Immobilie selbst bleibt in Eigenbesitz und kann vererbt werden. Werden die Raten nicht getilgt, ist eine Zwangsversteigerung möglich. Ein Hypothekendarlehen bietet sich dann an, wenn etwa hohe Ausgaben getätigt werden müssen oder sofort Liquidität benötigt wird. (prm)

Agentur Artikel


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