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Nachricht vom 26.09.2022    

Energieeinsparung auch in der Pfarrei Sankt Franziskus im Hohen Westerwald erforderlich

Die Gasknappheit und die damit verbundene Kostenexplosion zwingt auch die Pfarrei Sankt Franziskus zu einschneidenden Maßnahmen zur Energieeinsparung bei den Heizungsanlagen in allen Gebäude der Kirchengemeinde. Die wichtigsten Maßnahmen werden hier aufgeführt.

Auch für das das Zentrale Pfarrbüro der Pfarrei Sankt Franziskus im Hohen Westerwald in Rennerod gilt hinsichtlich der Energieeinsparungsmaßnahmen die Verordnung des Bundes vom 1. September 2022. Foto: Willi Simon

Rennerod. Vom 2. November 2022 bis 31. März 2023 wird in allen Kapellen kein Gottesdienst gefeiert. Die Kirchen bleiben im vorgenannten Zeitraum unbeheizt, Ausnahme 24. bis 26. Dezember 2022 (Vorlaufzeit der Heizungsanlagen ab 21. Dezember 2022), damit das Hochfest Weihnachten in allen Kirchen gefeiert werden kann. Eine weitere Ausnahme bildet das Hochfest Heiliger Josef, wo in den Kirchen in Oberrod und Schönberg Gottesdienst gefeiert wird.

Der Pfarrei ist sehr daran gelegen, dass den Gläubigen die Teilnahme an einem Gottesdienst ermöglicht wird. Diese werden in die dann beheizte Pfarrheime verlegt. In dieser Zeit können darüber hinaus nur kirchliche Veranstaltungen in den Pfarrheimen stattfinden, private und kommerzielle Vermietungen sind ausgeschlossen. Da in Seck kein Pfarrheim vorhanden ist, wird die „Alte Kirche“ beheizt und Gottesdienste zur gewohnten Zeit gefeiert. Zwischen alter und neuer Kirche wird eine isolierende Abtrennung hergestellt.

Im Oktober bis einschließlich 1. November sind noch Gottesdienste in Kirchen und Kapellen
vorgesehen, sofern die Raumtemperaturen nicht unter 10 Grad fallen.



Für Kitas ist noch keine Vorschrift erlassen. Hier wird vorerst keine Reglementierung angestrebt, jedoch ist auf sparsamen Umgang mit den Raumtemperaturen zu achten. Für das Verwaltungsgebäude in Rennerod, die Kontaktstellen sowie den Büchereien in der Pfarrei gilt die Verordnung des Bundes, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist. Für Büros, Toiletten, Pausenräume, Konferenzräume gilt demzufolge eine Höchsttemperatur 19 Grad. Flure, Treppenhäuser und Eingangshallen bleiben unbeheizt.

Die gewohnte Anstrahlung von Kirchen und Kapellen wird ebenfalls den Verordnungen des Bundes angepasst.

Weitere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit in den Mitteilungsmedien der Pfarrei veröffentlicht.

Die Pfarrei Sankt Franziskus bittet um Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen zu den Energieeinsparungen. Auch für die Pfarrei gilt, in allen Kirchorten und kirchlichen Einrichtungen Energie einzusparen und damit, neben der unumgänglichen Kostenreduzierung (Gaspreis hat sich mehr als vervierfacht) einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit zu leisten. Bericht: Willi Simon



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