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Pressemitteilung vom 24.09.2022    

VG Westerburg: Energiesparmaßnahmen in Schulen und Sportstätten kommen

Wie kann Energie in Schulen und beim Vereinssport gespart werden? Die VG Westerburg hat in Zusammenarbeit mit den Hausmeistern der Schulen und Sportstätte eine ganze Reihe von Regelungen zusammengestellt, die helfen sollen, Schließungen wegen zu hoher Kosten zu vermeiden. Hintergrund ist eine Verordnung der Bunderegierung zur Sicherung der Energieversorgung.

(Symbolfoto)

VG Westerburg. Die sogenannte "Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverodnung - EnSikuMaV), die die Bundesregierung herausgegeben hat, umfasst kurzfristig wirksame Maßnahmen. Grund der Verordnung sind der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Förderration auf die Ukraine und die angespannte Lage auf den Energiemärkten. Zur Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. Die Bundesregierung rechnet mit weiteren Reduzierungen der Liefermengen und sieht keine Verbesserung der Situation. Um einen Eintritt einer Notfallsituation in diesem Winter zu vermeiden, sind kurzfristige umzusetzende und befristet Energieeinsparungsmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung. Hier handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbrauchern.

Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Diese wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen erlassen, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten soll und deshalb die Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Aufgrund dieser Verordnung und der oben genannten Problematik fand in der letzten Woche ein gemeinsames Treffen von Vertretern der Verbandsgemeinde Westerburg und den zuständigen Hausmeistern der einzelnen Schulen und Sportstätten statt. Ziel dieses Treffens war es, Lösungen zu finden und Maßnahmen zu treffen, welche zu Energieeinsparungen in den Bereichen Schule und Vereinssport führen. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass die Sportstätten insbesondere die Lehrschwimmbecken möglichst nicht geschlossen werden, sondern auch weiterhin für Vereinssport genutzt werden sollen.

Angelehnt an die beigefügte Verordnung der Bundesregierung wurden für die Schulgebäude und Sportstätten (Stadien, Sporthallen und Lehrschwimmbecken) in der Verbandsgemeinde Westerburg folgende Regelungen bezüglich der Energieeinsparung getroffen:

Höchstwerte für die Lufttemperatur in Gebäuden
20 Grad in den Klassen- / Unterrichtsräumen der Schulen
19 Grad in den Verwaltungsbereichen, Werk- und Mehrzweckräumen der Schulen
19 Grad in sämtlichen Räumen des Studienseminars
18 Grad in den Sporthallen
Lufttemperatur der Lehrschwimmbecken wird nicht verändert
Den zuständigen Hausmeistern werden entsprechende Thermometer für die Regulierung der Lufttemperatur

Beheizung von Gemeinschaftsflächen (zum Beispiel Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, Lager- und Technikräume)
Keine Beheizung mehr von Gemeinschaftsflächen
Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, bei denen eine höhere Lufttemperatur zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen oder der dort installierten Technik erforderlich ist.

Trinkwassererwärmungsanlagen
Durchlauferhitzer für Handwaschbecken in Klassenräumen und Sanitärbereichen sind abzuschalten

Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern von außen sind untersagt
Ausgenommen hiervon ist sind die notwendigen Sicherheits- und Notbeleuchtungen

Sonstige Energieeinsparungsmaßnahmen in Schulen und Sportstätten
Die Nutzung der Duschen ist in sämtlichen Sportstätten für den Vereinssport untersagt Die Flutlichtanlage darf lediglich während des Trainings- und Spielbetriebs eingeschaltet werden
Kühlschränke, welche durch die Vereine in den Sportstätten genutzt werden, sind abzuschalten
Smartboards sind nach der Nutzung im Unterricht auszuschalten
Tabletkoffer sind über das Wochenende und in der Ferienzeit vom Netz zu nehmen Kühlschränke und Kühltruhen in den Schulen, welche nicht genutzt werden, sind abzuschalten
Die Wassertemperatur der Lehrschwimmbecken wird auf 28 Grad reduziert

Alle Nutzer der Schulen und Sportstätten werden gebeten, zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, bewusst mit dem Thema Energieverbrauch umzugehen und wenn möglich auch eigenständig weitere Energieeinsparungsmaßnahmen zu treffen. (PM)



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